Wir möchten in unserem Bericht zum „Soldaten sind Mörder“-Prozeß den Plädoyers nicht vorgreifen. Hier ist der Bericht der OTZ zum Verlauf gestern:
Bundeswehr-Sanitäterin will keine Mörderin sein (OTZ vom 07.05.09)
Zwei FDJ-ler wegen Beleidigung vor Gericht
Jena (OTZ/Prager). Die FDJ lebt. Der Jugendverband der ehemaligen DDR hat – wenn auch in unbedeutender Größe – Wende, Wiedervereinigung und Globalisierung überstanden. Auch das FDJ-Emblem, das einst fast alle Jugendlichen mal am Blauhemd trugen, gibt es in unveränderter Form (www.fdj.de).
Doch während die alte FDJ eine ihrer Hauptaufgaben darin sah, Berufsoffiziere für die Nationale Volksarmee zu rekrutieren, sind Soldaten der Bundeswehr für die geistigen Enkel von Egon Krenz heute Mörder.
Gestern mussten sich zwei Berliner FDJ-Aktivisten vor dem Amtsgericht Jena wegen Beleidigung verantworten. Dem 31-jährigen Maurer Ringo M. und dem 24-jährigen Schüler Johannes O. wird vorgeworfen, am 29. Dezember 2007 in der Jenaer Fußgängerzone Löbderstraße am Rathaus eine 44-jährige Frau aus Hamburg zweimal mit dem Begriff „Mörderin“ betitelt zu haben. Grund: sie war 15 Jahre als Rettungsassistentin bei der Bundewehr tätig und absolvierte Auslandseinsätze in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo. „Dort haben wir nicht nur unsere Soldaten betreut, sondern reguläre Rettungseinsätze für die Zivilbevölkerung gefahren und dabei Leben gerettet. Ich habe nie auf einen Menschen geschossen“, sagte Kerstin P. vor Gericht.
Die beiden Angeklagten hatten zusammen mit weiteren jungen Leuten in der Löbderstraße eine Art Kundgebung abgehalten und Flugblätter verteilt. Auch Kerstin P., die früher in Jena zu Hause war und heute in Hamburg in einem Bundeswehrkrankenhaus arbeitet, drückte man ein Flugblatt in die Hand. Als sie darauf las, dass die Bundewehr Jugendliche zu Mördern mache, schüttelte sie den Kopf und sei daraufhin von Johannes O. angesprochen worden, ob sie dem nicht zustimme. Es folgte eine knapp zehnminütige Diskussion in der sich Kerstin P. als Ex-Soldatin outete und über ihre Sanitätseinsätze erzählte. Doch differenzieren, das hätten die jungen Leute nicht gewollt. Zweimal sei gesagt worden, dass sie eine Mörderin bleibe. Die Verteidiger der beiden Beschuldigten, berufen sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem der Ausspruch „Soldaten sind Mörder“ eine allgemeine Meinungsäußerung darstellt. Die Staatsanwaltschaft geht im konkreten Fall dagegen von einer gezielten Beleidigung von Kerstin P. aus.
Eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße, wie sie Richterin und Staatsanwaltschaft vorschlugen, auch um das Verfahren nicht unnötig zu verteuern, lehnten die beiden Verteidiger aus Berlin ab. Am 18. Mai gibt es eine Fortsetzung in Jena.
Die Angeklagten haben den Vorschlag der Staatsanwaltschaft abgelehnt, einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Organisation (etwa den „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge“??) zu zahlen, um so im Interesse einer „zügigen Prozeßführung“ „die Sache vom Tisch zu kriegen“. Sie haben der Erpressung über die Kosten des Verfahrens widerstanden und nichts (implizit) „eingestanden“. Die Beweisaufnahme wird also fortgesetzt
Amtsgericht Jena, Montag, 18. Mai, 10 Uhr, Saal 1.
Das inkriminierte Flugblatt konnten wir als „Anschauungsmaterial“ für andere potentielle Beleidiger leider nicht besorgen. Über die politischen Ziele der Freien deutschen Jugend kann man sich hier informieren und dann selbst ein Urteil fällen, ob die persönliche Beleidigung ein Mittel ihrer Wahl ist.
Nur soviel noch: Vor „humanitär engagierten“ 44jährigen Frauen wie Kerstin P. muß man sich hüten! Schon deshalb, weil sie ihre Art von „Zivilcourage“ (siehe hier) auch Jahre nach dem Ausscheiden aus „der Truppe“ als Dienstpflicht verstehen und alle ihre „Erkenntnisse“ direkt an den Militärischen Abschirmdienst durchreichen…