Vor „ausverkauftem Haus“ endete am Mittwoch nach einer Viertelstunde Hauptverhandlung der Prozess um ein T-Shirt mit dem Aufdruck „All Cooks Are Bastards“, durch das sich eine Bereitschaftspolizistin beleidigt gefühlt hatte. Die Kosten trägt die Staatskasse.
Nur weil die Verteidigung auf die Einhaltung wichtiger Formalia verzichtete, konnte heute überhaupt verhandelt werden. Zu einer ordentlichen Beweisaufnahme kam es trotzdem nicht: Die einzige Belastungszeugin, die „Geschädigte“, fehlte entschuldigt im Termin. (Hatte sie einen dringenden Einsatz, etwa auf einer der Bildungsstreikdemos am selben Tag die Kleiderordnung zu prüfen?)
Richterin Mahs – bekannt aus dem FdJ-Prozess (Beiträge 1, 2, 3) – deutete stattdessen an, sie würde den Angeklagten frei sprechen, wenn er sich zur Sache einlassen würde – ein Angebot, das er nicht ablehnen wollte. Die Befragung drehte sich dann ausschließlich darum, wie der Angeklagte dazu komme, ein solches T-Shirt auf einer Demonstration zu tragen, und ob er wisse, was „A.C.A.B.“ „in Wirklichkeit“ bedeute.
Im Ergebnis des anschließenden Rechtsgespräches hinter verschlossenen Türen, in dem vermutlich die einschlägige Rechtsprechung erörtert wurde (Wikipedia dazu), plädierten sowohl Staatsanwältin als auch Verteidigerin auf Freispruch: Weder sei eindeutig, dass das T-Shirt sich überhaupt auf Polizisten beziehe, noch gäbe es einen persönlichen Bezug zur beleidigten Polizistin.
Angesichts dieses Verhandlungsergebnisses – Anzeige und anschließender mit Formfehlern behafteter Prozess gegen Unschuldigen – verwundert uns, dass Richterin Mahs in der mündlichen Urteilsbegründung den Angeklagten ermahnte, er solle künftig genauer auf seine Kleidung achten, wenn er zu Demonstrationen geht. Dieser unklare Hinweis (Welche Kleidung angemessen ist, erläuterte sie nicht.) richtete sich wohl auch an die zahlreichen Zuschauer. Worte des Bedauerns über die Unannehmlichkeiten für den zu Unrecht verfolgten Angeklagten fehlten dagegen ebenso wie kritische Worte über die Polizei, die dieses Verfahren ausgelöst hat, obwohl ihr die entsprechende Rechtsprechung bekannt sein muss.