Er überschritt, ohne die offiziell nötige Erlaubnis, die Grenzen des Saale-Orla-Kreises. Das machte Felix Otto, der seit neun Jahren in Thüringen lebte, laut Gesetz zu einem Kriminellen. Das daraufhin erfolgte Urteil war ungewöhnlich, und unnötig, hart. Und es hat seinen Teil zur Abschiebung beigetragen. Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass etwas zwar Gesetz, aber doch Unrecht sein kann. Die sogenannte „Residenzpflicht“ behindert die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen über alle Maßen und macht viele von ihnen fast zwangsläufig zu Kriminellen: Wie könnte man es jemandem, der in einer Gemeinschaftsunterkunft im Nirgendwo leben muss, verdenken, dass er dieses Nirgendwo gelegentlich verlassen will. Die Residenzpflicht muss – mindestens – gelockert werden. Es stimmt, dieses Gesetz wird in Berlin gemacht. Aber auch Thüringer Politiker sollten nun auf Änderung dringen.
25.08.2009 Von Malte WICKING