Am kommenden Dienstag verhandelt das Landesarbeitsgericht Baden-Würtemberg die Berufung über die Kündigungsschutzklage einer 58jährigen Altenpflegerin, die letzten April fristlos entlassen worden ist – weil sie ein paar Maultaschen gegessen hat, die ansonsten im Müll gelandet wären! In der ersten Instanz war die Klage abgewiesen worden, weil es – „auch unter Berücksichtigung des geringen Wertes der Maultaschen und der langen Betriebszugehörigkeit“ – dem Arbeitgeber „nicht mehr zuzumuten war“, die Frau nach diesem „Vertrauensverlust“ weiter zu beschäftigen (Quellen 1 und 2). Dieser Fall wirft ein grelles Schlaglicht auf die Perversion, die der kapitalistischen Ordnung eigen ist.
Weniger öffentlich bekannt als die fristlosen Kündigungen wegen (angeblicher) Bagatelldiebstähle, ist das faktische Verbot der Gewerkschaft Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) Berlin, das im Februar nach einem einjährigen Arbeitskampf vom Landesarbeitsgericht Berlin bestätigt wurde. Die FAU schreibt:
Der «Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union» (FAU) Berlin wurde Anfang Januar 2010 durch das Landgericht Berlin verboten, sich als „Gewerkschaft“ oder „Basis-Gewerkschaft“ zu bezeichnen. Dies ist der vorläufige Höhepunkt einer Reihe von Versuchen des Kinobetreibers «Neue Babylon Berlin GmbH» juristisch gegen die stärkste und aktivste Arbeitnehmervereinigung im Betrieb vorzugehen. Dieser Angriff kommt einem Gewerkschaftsverbot gleich. Nach unserem Verständnis sind es immer noch die Beschäftigten selbst, die entscheiden, wie sie sich organisieren. Sollte dieser Beschluss Bestand haben, ist das nicht nur ein Angriff gegen die FAU Berlin, sondern gegen jede Form der unabhängigen Basisorganisierung in der Bundesrepublik Deutschland.
Sonderseite zum Verbot gegen die FAU
Das Solidaritätskomitee für gewerkschaftliche Freiheit hat einen Aufruf „Für die Verteidigung des Koalitionsrechts – Aufhebung des Verbots gewerkschaftlicher Betätigung für die FAU Berlin“ veröffentlicht. Diesem Aufruf schließen wir uns an.
Solidarische Grüße nach Berlin!
Aufruf „Für die Verteidigung des Koalitionsrechts – Aufhebung des Verbots gewerkschaftlicher Betätigung für die FAU Berlin“
Appell an alle Mitglieder und Funktionäre der Gewerkschaften, an alle Anhänger/innen des Grundrechtes zur Bildung freier und unabhängiger Interessenorganisationen der abhängig Beschäftigten
In den letzten Jahren haben deutsche Arbeitsgerichte immer wieder versucht, das eh schon beschränkte Koalitionsrecht in Deutschland weiter einzuengen. 2007 traf es die Gewerkschaft deutscher Lokomotivführer (GdL), der wegen der „enormen Schadenshöhen“ Streiks im Fern- und Güterverkehr verboten wurden. Und wer hat noch den Überblick über all die Fälle, bei denen Unternehmer mit gerichtlichem Segen versucht haben, durch sog. Verdachtskündigungen die gewerkschaftliche Arbeit im Betrieb zu ersticken?
Diese unternehmergefällige Arbeitsrechtssprechung hat jetzt einen neuen Höhepunkt erreicht: Gerichte in Berlin haben massiv in einen Tarifkonflikt im Berliner Filmtheater „Babylon“ eingegriffen. Zuerst untersagte das Landesarbeitsgericht der anarcho-syndikalistischen Gewerkschaft Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union Berlin (FAU) den Aufruf zu einem Boykott ihres Unternehmers, des Kinobetreibers Neue Babylon GmbH. Hierzu hatten sich die Belegschaftsvertreter im Kampf gegen ihre Hungerlöhne entschlossen, nachdem der Geschäftsführer des Kinos jegliche Verhandlungen ablehnte. In einer Einstweiligen Verfügung erklärten die Richter, dieses gewerkschaftliche Kampfmittel stehe der FAU Berlin nicht zur Verfügung, da sie keine Tarifmächtigkeit besitze. Die Einstweilige Verfügung des LAG wurde dann in einer neuen Einstweiligen Verfügung auf Antrag des Kinos noch weiter verschärft. Darin verbot das Landgericht der FAU Berlin sich weiterhin Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu nennen und sprach damit faktisch ein Verbot gewerkschaftlicher Betätigung gegen sie aus. Für den Fall, dass die FAU Berlin nicht in allen ihren Publikationen den Eindruck beseitige, sie mache gewerkschaftliche Arbeit, drohen ihren Sekretären ein Ordnungsgeld von 250 000 € oder sechs Monate Haft. Die Berliner Arbeitsrechtsentscheide betreffen nicht nur die FAU. Sie gehen alle an.
Nach ILO-Leitlinien und gemäß der Sozialcharta der EU ist eine Organisation eine Gewerkschaft, wenn sie von abhängig Beschäftigten freiwillig gebildet wurde, Gegner frei und sozialmächtig ist. All dies trifft für die FAU im Konflikt um den Haustarifvertrag im Kino Babylon zu. Eben deshalb hat das Unternehmen auch die Gerichte bemüht. Wegen fehlender Sozialmächtigkeit auf überbetrieblicher Ebene stellt das Gericht jedoch die Gewerkschaftseigenschaft der FAU Berlin in diesem Haustarifkonflikt nun in Frage. Würde eine solche Argumentation zu europäischem Recht, wären wichtige Teile der real existierenden Gewerkschaften in Italien und Großbritannien illegal. Auch alle in Branchen organisierten Gewerkschaften, die nur in bestimmten Betrieben tatsächlich handlungsmächtig sind, werden nun bedroht, weil sie auf Branchenebene faktisch nicht durchsetzungsfähig sind. Und die Bildung neuer Gewerkschaften in gewerkschaftlich nicht organisierten neuen Branchen im Kampf von Betrieb zu Betrieb wird damit völlig verhindert. Ebenso die Bildung allgemeiner Gewerkschaften, deren Tariffähigkeit vielleicht nur in anderen, als den umkämpften Branchen besteht.
In einer Zeit, in der Arbeitsverhältnisse immer prekärer werden, der gewerkschaftliche Schutz und die Tarifbindung in vielen Branchen oder Regionen schwindet, brauchen die abhängig Beschäftigten jedoch mehr denn je verlässliche Rechte, um sich dieser Entwicklung kollektiv zu widersetzen. Das Recht, sich in Gewerkschaften eigener Wahl zusammenzuschließen ist dafür von fundamentaler Bedeutung. Die aktuelle Arbeitsrechtsprechung erweist sich immer mehr als Versuch, dieses grundlegende Recht einzuschränken, seine Ausübung zu erschweren und letztlich zu vereiteln.
In Deutschland besteht das Gros der arbeitsrechtlichen Normen aus Richterrecht statt aus gesetzlich fixierten Normen, d. h. das Arbeitsrecht entwickelt sich ständig und ist beeinflussbar. Deshalb appellieren wir an die Mitglieder und Funktionäre, an die gewerkschaftlichen Gliederungen und Vorstände der Gewerkschaften und besonders der DGB-Gewerkschaften; deshalb appellieren wir an alle Anhänger/innen des Grundrechtes zur Bildung freier und unabhängiger Interessenorganisationen der abhängig Beschäftigten: Verhindert, dass aus dieser Einstweiliger Verfügung endgültiges Recht wird. Übt Solidarität, auch wenn ihr mit der gewerkschaftspolitischen Orientierung der FAU nicht einverstanden seid. Es geht um gemeinsame Grundrechte, die nur gemeinsam verteidigt werden können. Unterschreibt und verbreitet diesen Aufruf, mobilisiert eure gewerkschaftlichen Gremien, meldet euch in Unternehmen, in Medien und in der Politik zu Wort. Skandalisiert die Urteile der Berliner Gerichte.
Solidaritätskomitee für gewerkschaftliche Freiheit
siehe auch: Pressemitteilung des Bundesvorstands der Roten Hilfe