Pissende Bullen sind keine „Pfeifen“

Der Lacher des Sommerlochs:

Rentner kritisiert Polizisten, die auf die Straße urinieren – und wird bestraft dafür (TLZ, 23.07.10)

„Zivilcourage hat sich für mich erledigt, ich greife nicht mehr ein“, sagt Hilmar Behn. Das Verfahren wegen Beleidigung gegen ihn wurde eingestellt – gegen die Zahlung von 200 Euro an den Verein „Ein Dach für Alle“. Für den Rentner ist das kein kleiner Betrag, zumal er sich von der Polizei ungerecht behandelt fühlt.

Jena. Behn hatte am 14. Januar gegen 19 Uhr auf dem Forstweg zum Landgrafen eine Gruppe Polizisten entdeckt, die neben ihrem Fahrzeug trotz Sperrung des Weges für den öffentlichen Verkehr auf die Straße urinierten.

Verfahrensgegenstand war am Donnerstag letztlich das, was Behn zu den Polizisten gesagt hatte. Laut Staatsanwaltschaft war es der Satz „Ihr Pfeifen, was macht ihr hier?“, während der Beklagte darauf bestand „Ihr mit eurem Pfeifenkram macht hier alles glatt“ gesagt zu haben.

Behn selbst Anwohner war zu Fuß gegangen, weil er befürchtete, auf der schneeglatten Straße nicht rechtzeitig bremsen zu können. Er war nicht erfreut, dass die Polizisten für ihre wenig diskrete Toilettenpause den Weg nicht auch zu Fuß nahmen.

Der Verfahrensgegenstand, die Beleidigung der Beamten, blieb davon unberührt. Für Richter Dr. Gerhard Litterst-Tiganele spielte es denn auch keine Rolle, welche Formulierung der Beklagte gewählt habe. „Die Aktion der Polizisten war im besten Fall ungeschickt“, doch bei aller Berechtigung dürfe die geäußerte Kritik keine ehrenrührige Herabsetzung sein gestand dem Beklagten allerdings zu, mit der Formulierung am unteren Ende der Skala geblieben zu sein, auch wurde seine Entschuldigung bei einem der Polizisten positiv gewertet.

Hilmar Behn tröstet das wenig: „Auch ich wurde vor einigen Jahren von einem Polizisten beleidigt und bin deshalb nicht gleich vor Gericht gegangen.“

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Polizei-„Pipi“ hat ein Nachspiel (TLZ, 28.07.10)

Auch Polizisten sollten nicht in aller Öffentlichkeit Pipi machen dürfen. Diese These hebt jetzt Linken-Stadtrat Mike Niederstraßer ans Licht mit seiner Anfrage zur nächsten Stadtratssitzung.

Jena. Nachdem Rentner Hilmar Behn wohl mit nicht eben feiner Formulierung öffentlich urinierende Polizisten beschimpft hatte und darauf jüngst wegen Beleidigung mit einer 200-Euro-Geldbuße belegt worden war (TLZ, 23. Juli), will Niederstraßer nun wissen: Hat die Stadt gegen die Polizisten ein Bußgeldverfahren eingeleitet?

Schließlich sehe Jenas Ordnungsbehördliche Verordnung (OVO) über die Abwehr von Gefahren auch eine Regelbuße von 50 Euro für Urinieren und Defäkieren in der Öffentlichkeit vor. Oder, so fragt Niederstraßer weiter, wurde von der Verfolgung abgesehen; oder lag eine schriftlich genehmigte Ausnahme nach Paragraph 18 OVO vor und wie ist dies gegebenenfalls begründet?

Frank Arndt, der Leiter des zuständigen Fachdienstes für Ordnung und Sicherheit, sah die Sache gestern so: Sein Fachdienst sei keine Strafverfolgungsbehörde. Polizei und Staatsanwaltschaft würden natürlich auch nach Hörensagen Straftaten verfolgen. Die Stadt könne bei Ordnungswidrigkeiten aber nur auf Anzeige hin reagieren oder wenn jemand selbst erwischt wird. Besagter Rentner müsse also selbst eine Anzeige erstatten und als Zeuge auftreten wollen.

Eine gute Frage, so kommentierte Ordnungsdezernent Frank Jauch (SPD) gestern Mike Niederstraßers Einwand. Freilich müsse wohl geklärt werden, ob die Polizisten den Vorwurf des öffentlichen Urinierens nicht gar bestreiten und somit Aussage gegen Aussage stünde. Allerdings glaubt Frank Jauch nicht, dass die Stadt jetzt erst des Rentners Anzeige abwarten müsste, um reagieren zu können. Mit Herrn Niederstraßers Fragestundenbeitrag ist die Anzeige erfolgt, und wir werten das als Hinweis, sagte Jauch.

Auch Jenas Polizeiinspektions-Chef Ren Treunert hätte kein Problem damit, würde hier ein Bußgeldverfahren eingeleitet, möge freilich zu überprüfen sein, inwieweit das im Januar datierte Ereignis gemäß städtischer Verordnung verjährt ist. Aber: Polizisten sind sich eigentlich ihrer Rolle in der Öffentlichkeit bewusst.

Das Verhalten der Kollegen des Bereichs Zentrale Dienste sei intern als unangemessen und ungebührlich eingeschätzt worden. Das gehört sich einfach nicht, sagte Ren Treunert. Polizisten hätten doch wenn es bei ihnen eng wird genug Gelegenheit, sich nichtöffentlich zu erleichtern.

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