Vortrag mit Ulrich Klinggräff
Polizeiübergriffe gegen linke DemonstrantInnen sind keine Einzelfälle sondern eine regelmäßige Erfahrung. Eine Strafverfolgung von prügelnden PolizistInnen findet trotzdem kaum statt.
Dies liegt zum Einen daran, dass die Erstattung einer Strafanzeige für den/die Betroffene/n mit dem hohen Risiko einer Gegenanzeige behaftet ist und kaum Aussichten bestehen, dass es tatsächlich zu einer Verurteilung des/der PolizistIn kommt. Von den jährlich gut 2000 Strafanzeigen gegen PolizistInnen wegen des Vorwurfs der Körperverletzung im Amt kommt es nur in etwa 1-2 % der Fälle zu Verurteilungen. Die meisten Verfahren werden frühzeitig eingestellt.
Dies hängt u.a. mit dem polizeilichen Corpsgeist und der institutionellen Nähe zwischen Polizei und Justiz zusammen. Nötig wäre eine unabhängige und mit Ermittlungskompetenzen versehene Einrichtung zur effektiveren Strafverfolgung von PolizistInnen. Allein mit der Kennzeichnungspflicht der BeamtInnen wird das Problem nicht zu lösen sein.
Wann: 09.03.2011, 20 Uhr
Wo: Carl-Zeiss-Str. 3, Hörsaal 4