Hausräumung in Erfurt: Polizeimaßnahmen teilweise rechtswidrig

Wie das Ver­wal­tungs­ge­richt Wei­mar heute fest­ge­stellt hat, war der Po­li­zei­ein­satz bei der Räu­mung des Topf&Söh­ne-​Ge­län­des vor über zwei Jah­ren zum Teil rechts­wid­rig. Da­mals wur­den ca. 50 Per­so­nen in Ge­wahr­sam ge­nom­men und z.T. einen Tag und eine Nacht lang fest­ge­hal­ten und schi­ka­niert, dar­un­ter auch Min­der­jäh­ri­ge und Per­so­nen, bei denen un­mit­tel­bar nach der Ge­wahrs­am­nah­me klar war, dass ihnen nichts vor­ge­wor­fen wer­den konn­te. Vier der Be­trof­fe­nen hat­ten das Land Thü­rin­gen dar­auf­hin ver­klagt. Heute hat das VG ihnen Recht ge­ge­ben und damit die Thü­rin­ger Po­li­zei daran er­in­nert, dass eine Be­stra­fung auf dem kur­zen Dienst­weg — also di­rekt nach dem Ein­satz nach Gusto der be­tei­lig­ten Be­am­t_in­nen — gegen gel­ten­des Recht ver­stößt.

Auch wenn das nichts am Fak­tum der Räu­mung än­dert, bleibt zu hof­fen, dass das Ur­teil einen ge­wis­sen Ein­druck auf über­eif­ri­ge Ord­nungs­hü­ter macht und dazu bei­trägt, dass künf­ti­ge Po­li­zei­ein­sät­ze we­ni­ger bru­tal ver­lau­fen. Das kommt letz­ten Endes auch der Po­li­zei zu­gu­te. Den sieg­rei­chen Klä­ger_in­nen kann mensch nur gra­tu­lie­ren.

Quelle: Infoladen Sabotnik

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