Am kommenden Mittwoch, 15.2.17, findet am Verwaltungsgericht Gera (Rudolf-Diener Str. 1 Haus 2, Saal 109) ab 11 Uhr eine Verhandlung statt, in der die Klage eines Kundgebungsanmelders gegen das Überrennen der Kundgebung durch die Bereitschaftspolizei verhandelt wird. Hintergrund der Verhandlung ist die brutale Räumung des besetzten Hauses in der Neugasse 17 am 7.12.2013. Während vor dem Haus noch eine genehmigte Kundgebung stattfand, kam unvermittelt eine behelmte Hundertschaft angerannt, warf die ersten Personen zu Boden – um sie danach folgerichtig wegen Widerstand anzuzeigen – und stürmte nach dem Freiprügeln der Straße das Haus. Angemeldet? Scheißegal. Der damalige Jenaer Polizeichef Rene Treunert hatte einfach die Schnauze voll. Wie klug das tatsächlich auch aus Sicht seiner Vorgesetzten und HelferInnen in Innenministerium und Verwaltungsgericht war, können wir uns nun drei Jahre später am Verwaltungsgericht anschauen.
Die Verhandlung ist überdies weniger im Einzelfall (mehr als drei Jahre nach dem Übergriff…), von Relevanz; vielmehr ist es ein weiterer Moment, in dem auf einer von vielen notwendigen Ebenen der Polizei im besten Fall ein paar Grenzen in ihrer Willkür gesetzt werden.