Am 3.2. verteidigte sich ein mutmaßlicher Hausbesetzer vor dem Jenaer Amtsgericht selbst bzw. zeitweise mit eine*r Laienverteidiger*in. Wieviel an Rechtsstaat, Grundrecht auf rechtliches Gehör und Prinzip der Öffentlichkeit übrig bleiben, wenn mensch einen Ton der Kritik äußert, könnt ihr in einem ersten Bericht zur Verhandlung lesen:
Eben deswegen! – Wie eine Gerichtsverhandlung mittelmäßiger Bedeutung zum Schauplatz offensichtlichster autoritärer „Rechtsstaatlichkeit“ wurde
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