Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gestattet, Abschiebungen als „Deportationen“ zu bezeichnen und Parallelen zur NS-Zeit zu ziehen – Oho!
The Voice berichtet, dass der Gothaer Aktivist Michael Stade heute vom Amtsgericht vom Vorwurf der Beleidigung frei gesprochen wurde. Stade hatte Abschiebungen als Deportationen bezeichnet und Parallelen zur NS-Zeit gezogen. Die Leiterin der Ausländerbehörde hatte deshalb Strafanzeige wegen persönlicher Beleidigung gestellt – ein Vorgehen, dass wir zur Genüge kennen (etwa hier und hier).
Vor den anwesenden Unterstützern, unter ihnen Flüchtlinge aus Apolda und Jena, erläuterte Stade in einer 40minütigen Stellungnahme seine Kritik an der deutschen Ausländerpolitik. Er erklärte unter anderem zu dem Vorwurf, einen unzulässigen historischen Vergleich angestellt zu haben:
„Es ist eine unglaubliche Arroganz, mit der sich heute und hier Vertreter der Staatsmacht moralisch ihren Vorgängern zur NS-Zeit haushoch überlegen dünken. Sie schmähen damit ihre eigenen Vorfahren und werden der Situation, in welcher diese sich damals befunden haben, in keiner Weise gerecht. Andererseits schmähen sie mit dieser Arroganz auch die Opfer der NS-Verbrechen, indem sie für sich herausnehmen, keinerlei Lehren aus dieser Vergangenheit für ihre eigene Handlungsweise ziehen zu müssen. Sie fordern das Recht ein, alle Fehler, die diese Vorfahren gemacht haben, selber zu wiederholen, ohne aber darauf hingewiesen zu werden.“
Den vollständigen Bericht von The Voice findet ihr hier. Dort ist auch die gesamte Erklärung von Michael Stade veröffentlicht.
Wir freuen uns für Michael Stade und wünschen ihm viel Kraft für seine weitere Arbeit!
Zum Prozess gegen Rafail Agaew wegen Verletzung der Residenzpflicht (siehe hier):
Die Verhandlung wurde auf den 8. September 2009, 10:15 Uhr, verschoben. Wir wissen (noch) nicht, warum.