Verurteilung wegen „Blind in Beugehaft“

Laut Indymedia ist Wolfgang Lettow, unser Referent vom 17. März, gestern vom Amtsgericht Berlin wegen Verleumdung zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden. Gegenstand der Anklage ist ein Bericht des „Gefangenen Info Nr. 348“ (PDF) über das Düsseldorfer § 129b-Verfahren gegen Faruk Ereren, dem die Mitgliedschaft in der türkischen Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) vorgeworfen wird.

In dem Beitrag, für den Wolgang als presserechtlich Verantwortlicher haften soll, wird ein Richter des OLG mit den Worten zitiert, für den die Aussage verweigernden Genossen Nuri Eryüksel sei die Beugehaft wohl ein wirksames Mittel, um sich zu besinnen, denn er sei ja erblindet. Der Richter bestreitet diese Aussage. Wolfgang hatte gegen einen Strafbefehl über 2800 Euro Einspruch eingelegt, so dass es gestern zum Prozess kam.

In seiner als Kommentar auf Indymedia veröffentlichten Prozesserklärung schreibt Wolfgang:

„In den 21 Jahren seit Bestehen des „Gefangenen Infos“ hat es über 30 Versuche seitens des Staates gegeben, die Zeitung mundtot zu machen. In Anbetracht der Tatsache, dass linke Medienprojekte wie das „Gefangenen Info“ keine kommerziellen Ziele verfolgen und somit nicht über ein dickes Finanzpolster verfügen, gleicht jeder Strafbefehl und jede Geldstrafe einem massiven Angriff, der die Existenz dieses Projektes gefährdet. Da diese repressiven Maßnahmen in erster Linie wirtschaftlichen Schaden anrichten und einschüchtern sollen, stellt sich uns die Frage, ob diese Maßnahmen nicht hart an der Grenze zur Medienzensur liegen.

Neben der redaktionellen Arbeit musste die Existenz und damit das Fortbestehen des Infos auch immer vor dem Gericht verteidigt werden, um damit das Leben vor allem der Gefangenen aus der RAF vor staatlichen Übergriffen hinter Gittern zu schützen. Heute sind es vor allem Eingesperrten aus türkischen und anderen migrantischen Zusammenhängen, die diesen Sonderhaftbedingungen und -gesetzen ausgesetzt sind. Es bedeutet immer Kampf auf allen diesen Ebenen, den Weggesperrten einen unzensierten Raum zu geben für ihre politischen Vorstellungen bis hin zur ihrer Freiheit!

Mehr ist zu diesem Verfahren nicht zu sagen!“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Indymedia