Mit Schädelmessung gegen Antifaschisten: Staatsanwaltschaft Gera blamiert sich

Den 1. Mai 2017 haben viele Antifaschist*innen sicherlich noch in Erinnerung: Die am Nationalsozialismus orientierte Partei „Der Dritte Weg“ marschierte uniformiert und mit Trommelrhythmus durch Gera. Trotz vieler Antifaschist*innen konnte der Aufmarsch nicht maßgeblich gestört werden. Die Polizei beschränkte sich an dem Tag auf die Absicherung des Naziaufmarschs und die Schikane verschiedener Gegendemonstrierender im Nachgang der Demo. In der Folge gab es eine Reihe von Anklagen wegen Vermummung gegen Teilnehmer*innen der Gegendemo. Als die Staatsanwaltschaft in einem Fall keinerlei Beweis für die Zuordnung des Angeklagten zu einer vermummt gefilmten Person aus der Gegendemo hatte, griff sie ganz tief in die Kiste der Repressionsmaßnahmen: Ein anthropologisches Gutachten sollte her!Schon der Strafbefehl, den Staatsanwalt (StA) Zschächner beantragt hatte, wurde aufgrund der mangelnden Beweise vom zuständigen Richter nicht erlassen. Stattdessen wurde eine Hauptverhandlung angesetzt. Am ersten Verhandlungstag war nur ein Polizeizeuge der sächsischen Bereitschaftspolizei geladen, der als Videobearbeiter keine Aussage darüber treffen konnte, ob der Angeklagte auch die vermummt gefilmte Person ist. Der Angeklagte verweigerte dazu jegliche Aussage. Auch der Richter hielt nach eigener Anschauung den Angeklagten nicht für die vermummt gefilmte Person. Er wollte bereits zu diesem Zeitpunkt das Verfahren einfach einstellen und fragte den Vertreter der Staatsanwaltschaft nach Einwänden. Nun saß dort nicht der Bearbeiter der Akte, StA Zschächner, sondern einer seiner Kollegen. Der erbat eine Verhandlungspause, um sich mit Zschächner abzusprechen. Aus der Pause brachte er dann eine innovative Anregung des Kollegen Zschächner mit: Ein anthropologisches Gutachten sollte die Übereinstimmung des Angeklagten mit der Person aus dem Video klären. Der Richter erboste sich schon hier über die Sturheit des StA und mahnte ein Bewusstsein für die Verwendung von Steuergeldern angesichts einer einfachen Vermummungshandlung an. Die Verteidigung argumentierte an dieser Stelle, dass der Straftatbestand der Vermummung nicht einmal eröffnet wäre und der Angeklagte alleine deswegen freizusprechen sei.

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Hausbesetzerprozess „löst sich in Luft auf“

Am 23.10.2018 wurde am Jenaer Amstgericht die Verhandlung gegen zwei mutmaßliche Hausbesetzer der Carl-Zeiss-Straße 10 eröffnet. Während die Justiz dafür zwei Jahre gebraucht hat, war er Prozess umso schneller vorbei: Weder waren die Strafanträge wegen Hausfriedensbruch rechtmäßig gestellt worden noch erfüllte der vorgeworfene Aufenthalt des einen Angeklagten den Tatbestand der Nötigung. Es ergingen daher ein Freispruch und zwei Einstellungen auf Staatskosten. Wolja hat dazu ausführlicher berichtet: https://wolja.noblogs.org/post/2018/11/01/in-luft-augeloest-rechtsfehlerhafter-prozess-um-besetzung-der-carl-zeiss-strasse-10-endet-ohne-strafen/

Nie wieder Bayern – Wenn die Demoanreise in der Haft endet

*Update am 24.9.2018, 11.30*

Das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG), ein Polizeistaatsgesetz der schlimmsten Sorte, zeigt deutlich seine Wirkung: Als letzte Woche mehr als 50 Aktivist*innen aus Richtung München mit dem Zug den Protesten gegen den „informellen Gipfel der Staats- und Regierungschefs“ nach Salzburg anreisen wollten, wurden sie vor der deutsch-österreichischen Grenze an der Weiterreise gehindert. Ohne dass es Tatvorwürfe gegen sie gab, wurden 17 Personen „zur Prävention von Straftaten“ in Gewahrsam genommen und am Abend mit Ausreiseverboten für den 20.9. wieder rausgelassen. Ihnen wurden die Ausweise abgenommen und Meldeauflagen bis einem Zeitpunkt nach Ende der Proteste auferlegt. Die Ausreiseverbote wurden gem. § 10 Passgesetz mit dem zu befürchtenden Schaden am „Ansehen der BRD im Ausland“ begründet.

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Erneute Festnahme im Nachgang von G20: Rote Hilfe e.V. verurteilt weitere Razzien zum G20-Gipfel

Im Zuge der Ermittlungen der SOKO Schwarzer Block kam es heute Morgen erneut zu bundesweiten Razzien. Insgesamt wurden die Wohnungen von 12 Aktivist*innen durchsucht. Die Betroffenen sollen am 06. Juli 2017 an der Welcome to Hell – Demonstration und den folgenden Aktionen teilgenommen haben, die sich gegen den G20-Gipfel richteten. Den Aktivist*innen werden unter anderem Sachbeschädigung und schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen. Die Polizei beschlagnahmte zahlreiche Computer, Handys und Datenträger. In Hamburg wurde ein 35-Jähriger festgenommen.

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Hörempfehlung: Radio-Feature „Täter in Uniform“ zu Polizeigewalt

Laut Verwaltungsgericht absolut gerechtfertigter Pfefferspray-Einsatz gegen Sitzblockade in Sonneberg am 31.3.2017.

Was Demonstrierenden und von Rassismus Betroffenen in Deutschland leider allzu gut bekannt ist, wird in einem aktuellen Beitrag des Deutschlandradios eindrücklich illustriert: In Deutschland können Polizist*innen ungestraft prügeln und morden, während regelmäßig die Betroffenen selber vor Gericht stehen. In dem Feature berichten zudem Polizist*innen von internem Mobbing und Drohungen und Betroffene von polizeilichem Terror / Stalking an der Wohnungstür, nachdem sie Polizeigewalt angezeigt haben.

Wir können auch nur wieder auf Oury Jalloh, „Weimar im April“ oder die jüngeren Folterungen von Jugendlichen in Leipzig verweisen.

Zum Beitrag: „Täter in Uniform“

Keine Freund*innen, keine Helfer*innen!

Achtung: Der Staatsschutz schnüffelt weiter! Repression wegen „Hausbesetzung“

Zweieinhalb Jahre nach der Hausbesetzung vom 17. Oktober 2016 in Jena, zum 10. April 2018, wurden mindestens zwei Personen von einer Staatsschützerin der Jenaer Kriminalpolizei zur Vernehmung vorgeladen. Nachdem sie nicht zum Termin erschienen erhielten sie nun kurz darauf Strafbefehle über knapp 300€. Der Vorwurf lautet: „Hausfriedensbruch“. Eine der beiden Personen ist der Anmelder der Solidaritätskundgebung vor dem besetzten Haus, der im Nachgang der Hausbesetzung bereits vom Kommunalservice Jena (KSJ) aufgefordert worden war, eine Rechnung von über 1000€ für Schäden und Aufräumarbeiten zu übernehmen (mehr Infos). Von der zweiten Person wurden am Tag der Hausbesetzung keine Personalien aufgenommen, es scheint die Bullen suchen sich – wie so oft – mit Bild- oder Videomaterialien Menschen die ihnen bereits bekannt sind um diese weiter mit Repression zu belasten.

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Rechtswidrige Durchsuchungen und Platzverweise gegen Jugendliche: Wer will als erstes klagen?

Mit dem anlasslosen Einkesseln einer Gruppe Jugendlicher auf dem Unicampus hat die Jenaer Polizei das bereits hohe Maß an Willkür ein weiteres Mal überschritten. Über rund eine Stunde wurden am 26.1.2018 gegen 18 Uhr mindestens 20 Jugendliche eingekesselt, einzeln durchsucht und dann mit Platzverweisen und Hausverboten weggeschickt. Die Maßnahme der offenbar bereitstehenden Erfurter Bereitschaftspolizei hatte keinerlei rechtliche Grundlage. So wurde vor Ort behauptet, es hätte ein „Amtshilfeersuchen“ der Goethe Galerie gegeben. Dort hätte jemand rumgeschrien. Wie aus dem Sicherheitsdienst einer Einkaufspassage ein „Amt“, also eine staatliche Behörde, wird, könnte nur die Polizei erklären. Weil sie das offenbar nicht kann und selbst im Falle des Rumschreiens die Maßnahme gegen alle auf dem Campus anwesenden Jugendlichen offensichtlich rechtswidrig wäre, sagt die Polizei lieber gar nichts zu dem Vorfall.

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Verhandlungsermin wegen Übergriffs im Kassa verschoben

Der ursprünglich für den 25.1. angesetzte Verhandlungstermin gegen den Betroffenen eines rassistischen Übergriffs im Kassablanca ist verschoben worden. Das Jenaer Amtsgericht informierte jedoch den Angeklagten darüber nicht, sodass er und eine größere Zahl solidarischer Begleiter*innen das Gericht unverrichteter Dinge wieder verließen. Der noch nicht feststehende neue Termin wird hier wieder bekanntgegeben werden.