10. Juni: Revisionsverhandlung im Fall Emmely – Kundgebung vor dem BAG Erfurt

Am 10. Juni wird der Fall von Barbara E., auch bekannt als „Emmely“, vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt. Emmely wurde nach 31 Jahren als Verkäuferin für „Kaiser’s“ wegen einer angeblichen Unterschlagung von Leergutbons im Wert von 1,30 Euro gekündigt — wenige Wochen, nachdem sie für Verdi in ihrer Filiale den Streik organisiert hatte.

10. Juni: Revisionsverhandlung im Fall Emmely – Kundgebung vor dem BAG Erfurt weiterlesen

Ermittlungen gegen Bodo Ramelow wegen Dresden-Blockaden

Einem Bericht der OTZ zufolge will die Staatsanwaltschaft Dresden gegen den Fraktionsvorsitzenden der LINKEN im Thüringer Landtag Bodo Ramelow ermitteln und die Aufhebung seiner Immunität beantragen. Weil er sich im Rahmen der antifaschistischen Aktion am 13. Februar in Dresden an einer öffentlichen Fraktionssitzung beteiligt hat, wirft ihm die Staatsanwaltschaft die „Sprengung einer Versammlung“ vor. Ramelow hatte – wie sein sächsischer Parteigenosse Dr. Andre Hahn – ein Angebot, das Verfahren gegen die Zahlung von 500 Euro einzustellen, abgelehnt.

Siehe auch: „Blockaden in Dresden: Es geht ums Prinzip“

Gera: Polizei löst Critical Mass gewaltsam auf

Indymedia-Bericht vom 16.05.2010:

Critical Mass Aktion fordert endlich wieder alternative Freiräume in Gera

Polizei dreht durch, verprügelt Leute und steckt diese bis in die Nacht in Gewahrsam – politisches Nachspiel?

Auf einmal bewegte sich am Samstag ein Tross von 30 radelnden Leuten durch die Innenstadt. Sie fordern neue alternative Freiräume, die in Gera seit Jahren fehlen. Dahinter steht eine Kritik an Konsumzwang, der die Freizeit dominiert, an Ordnungswahn in den Köpfen und an Polizeischikanen gegen Jugendliche, die sich den öffentlichen Raum zum Leben zurückholen wollen. Alles das ist mit dafür verantwortlich, dass sich in dieser Stadt, viele Menschen nicht verwirklichen können. Anstelle von Solidarität stehen Vereinzelung und Rückzug ins Private. Das Anliegen der Critical Mass ist daher die Schaffung eines selbstverwalteten Zentrums für Politik, Kultur und Spaß, dass es trotz zunehmenden Leerstands immer noch nicht gibt. Darin wollen wir mit vielen anderen Leuten alternativ zum Mainstream unsere Freizeit gestalten, Leben bereichern und Kritik diskutieren. Und das alles solidarisch und ausprobierend nach unseren Bedürfnissen.

Gera: Polizei löst Critical Mass gewaltsam auf weiterlesen

„Von uns keine Aussagen“

Neue Prozesse, Zeugenladungen und Beugehaftandrohungen: Etwas zur aktuellen Situation – von einigen, die zu unterschiedlichen Zeiten in der RAF waren

Seit nunmehr drei Jahren spekulieren Staatsschützer und Medien darüber, wer im Einzelnen vor mehr als dreißig Jahren die Schüsse auf Siegfried Buback und Hanns Martin Schleyer abgegeben hat. Ermittlungsbehörden bemühen sich, weitere RAF-Aktionen nach Indizien zur Täterschaft abzuklopfen. Kaum haben die letzten Gefangenen aus der RAF den Knast hinter sich gelassen, sehen sich die einen mit neuen Verfahren konfrontiert, während die anderen mit Zeugenladungen und Beugehaftandrohungen belegt werden. Nach der ersten Welle im Sommer 2007, im Ermittlungsverfahren gegen Stefan Wisniewski, läuft seit Ende 2009 der zweite Versuch, Aussagen von uns zu bekommen, formell im Verfahren gegen Verena Becker. Verena Becker war 1977 in der RAF, 1983 haben wir uns von ihr getrennt. Demnächst wird ihr ein neuer Prozeß gemacht, offensichtlich nur als Auftakt zu weiteren Prozessen. Gegen Stefan Wisniewski und Rolf Heißler wird weiterhin ermittelt.

Vordergründig geht es darum, individuelle »Schuldzuweisungen« zu bekommen, also Beteiligte unter Druck zu setzen und zum Reden darüber zu bringen, wer genau was gemacht hat. Über 30 Jahre war es allen ziemlich egal, wer wofür verurteilt wurde. Hauptsache, sie verschwanden hinter Schloß und Riegel. Seit dem Medienspektakel zum »Deutschen Herbst« in 2007 ist das »Ringen um Klärung« plötzlich zur Gretchenfrage geworden. Es reicht nicht, daß wir uns kollektiv für die Aktionen der RAF verantwortlich erklärt haben. Wir sollen »endlich« einmal auspacken, um, wie es heißt, »aus der Logik der Konspiration auszusteigen«.

Worum es hier wirklich geht, ist, die Auseinandersetzung mit der Geschichte bewaffneter Politik auf die Ebene von Mord und Gewalt runterzuziehen. Eine Ebene, auf der Zusammenhänge auseinandergerissen und nur noch kriminalistisch abgewickelt werden, damit erst gar kein Raum entsteht, in dem andere als die vorgegebenen Überlegungen angestellt werden.

Für manche sollen wir uns einer »Diskussion« »stellen«, deren Bedingungen schon von vornherein festgelegt sind und den Zweck haben, die Aktionen der RAF durch Personalisierung zu entpolitisieren. Oder wie die Süddeutsche Zeitung in einem Kommentar dazu meinte: »Von möglichen politischen Motiven in diesem Krieg aber wird bald nichts mehr zu erkennen sein. (…) Die Individualisierung und Privatisierung des deutschen Terrorismus ist dessen letztes Stadium. Was gegenwärtig mit ihm geschieht, ist ein Fall angewandter Geschichtspolitik: von rückwirkender Verwandlung des Politischen ins Persönliche.« (24.April 2007)
„Von uns keine Aussagen“ weiterlesen

Verurteilung wegen „Blind in Beugehaft“

Laut Indymedia ist Wolfgang Lettow, unser Referent vom 17. März, gestern vom Amtsgericht Berlin wegen Verleumdung zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden. Gegenstand der Anklage ist ein Bericht des „Gefangenen Info Nr. 348“ (PDF) über das Düsseldorfer § 129b-Verfahren gegen Faruk Ereren, dem die Mitgliedschaft in der türkischen Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) vorgeworfen wird.

In dem Beitrag, für den Wolgang als presserechtlich Verantwortlicher haften soll, wird ein Richter des OLG mit den Worten zitiert, für den die Aussage verweigernden Genossen Nuri Eryüksel sei die Beugehaft wohl ein wirksames Mittel, um sich zu besinnen, denn er sei ja erblindet. Der Richter bestreitet diese Aussage. Wolfgang hatte gegen einen Strafbefehl über 2800 Euro Einspruch eingelegt, so dass es gestern zum Prozess kam.

In seiner als Kommentar auf Indymedia veröffentlichten Prozesserklärung schreibt Wolfgang:

„In den 21 Jahren seit Bestehen des „Gefangenen Infos“ hat es über 30 Versuche seitens des Staates gegeben, die Zeitung mundtot zu machen. In Anbetracht der Tatsache, dass linke Medienprojekte wie das „Gefangenen Info“ keine kommerziellen Ziele verfolgen und somit nicht über ein dickes Finanzpolster verfügen, gleicht jeder Strafbefehl und jede Geldstrafe einem massiven Angriff, der die Existenz dieses Projektes gefährdet. Da diese repressiven Maßnahmen in erster Linie wirtschaftlichen Schaden anrichten und einschüchtern sollen, stellt sich uns die Frage, ob diese Maßnahmen nicht hart an der Grenze zur Medienzensur liegen.

Neben der redaktionellen Arbeit musste die Existenz und damit das Fortbestehen des Infos auch immer vor dem Gericht verteidigt werden, um damit das Leben vor allem der Gefangenen aus der RAF vor staatlichen Übergriffen hinter Gittern zu schützen. Heute sind es vor allem Eingesperrten aus türkischen und anderen migrantischen Zusammenhängen, die diesen Sonderhaftbedingungen und -gesetzen ausgesetzt sind. Es bedeutet immer Kampf auf allen diesen Ebenen, den Weggesperrten einen unzensierten Raum zu geben für ihre politischen Vorstellungen bis hin zur ihrer Freiheit!

Mehr ist zu diesem Verfahren nicht zu sagen!“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Indymedia

Polizeieinsätze gegen Freiraum-Aktionen in Erfurt

Wie der Infoladen Sabotnik berichtet, löste die Polizei in der Nacht zum Dienstag eine Party im Erfurter Cafe April auf. Die Party hatte im Anschluss an die Veranstaltung „Zahltag! – Perspektiven sozialer Kämpfe“ begonnen.

Bereits in der Nacht zum Sonntag setzten Polizisten im Rahmen einer Kontrolle nach einem Konzert der Kampagne „Hände hoch – Haus her“ Knüppel und Pfefferspray gegen Besucher ein. Eine Hausbesetzung am Samstag endete nach fünf Stunden mit der Räumung. In der letzten Woche waren in einem nächtlichen Großeinsatz alternative Jugendliche vom Venedig — einem Platz an der Gera unweit der umkämpften Krämerbrücke — vertrieben worden.

9 Jahre nach der Besetzung des ehemaligen Topf & Söhne Geländes und 1 Jahr nach der Räumung desselben findet derzeit in Erfurt eine Aktionswoche für eine neues selbstverwaltetes Zentrum statt. Den Abschluss bildet eine Demo am Samstag, 14 Uhr, ab Bahnhofsvorplatz. Das Programm findet Ihr hier.

Gewerkschaftsfreiheit verteidigen – Weg mit dem Betätigungsverbot für die FAU!

Am kommenden Dienstag verhandelt das Landesarbeitsgericht Baden-Würtemberg die Berufung über die Kündigungsschutzklage einer 58jährigen Altenpflegerin, die letzten April fristlos entlassen worden ist – weil sie ein paar Maultaschen gegessen hat, die ansonsten im Müll gelandet wären! In der ersten Instanz war die Klage abgewiesen worden, weil es – „auch unter Berücksichtigung des geringen Wertes der Maultaschen und der langen Betriebszugehörigkeit“ – dem Arbeitgeber „nicht mehr zuzumuten war“, die Frau nach diesem „Vertrauensverlust“ weiter zu beschäftigen (Quellen 1 und 2). Dieser Fall wirft ein grelles Schlaglicht auf die Perversion, die der kapitalistischen Ordnung eigen ist.

Weniger öffentlich bekannt als die fristlosen Kündigungen wegen (angeblicher) Bagatelldiebstähle, ist das faktische Verbot der Gewerkschaft Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) Berlin, das im Februar nach einem einjährigen Arbeitskampf vom Landesarbeitsgericht Berlin bestätigt wurde. Die FAU schreibt:

Der «Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union» (FAU) Berlin wurde Anfang Januar 2010 durch das Landgericht Berlin verboten, sich als „Gewerkschaft“ oder „Basis-Gewerkschaft“ zu bezeichnen. Dies ist der vorläufige Höhepunkt einer Reihe von Versuchen des Kinobetreibers «Neue Babylon Berlin GmbH» juristisch gegen die stärkste und aktivste Arbeitnehmervereinigung im Betrieb vorzugehen. Dieser Angriff kommt einem Gewerkschaftsverbot gleich. Nach unserem Verständnis sind es immer noch die Beschäftigten selbst, die entscheiden, wie sie sich organisieren. Sollte dieser Beschluss Bestand haben, ist das nicht nur ein Angriff gegen die FAU Berlin, sondern gegen jede Form der unabhängigen Basisorganisierung in der Bundesrepublik Deutschland.

Sonderseite zum Verbot gegen die FAU

Das Solidaritätskomitee für gewerkschaftliche Freiheit hat einen Aufruf „Für die Verteidigung des Koalitionsrechts – Aufhebung des Verbots gewerkschaftlicher Betätigung für die FAU Berlin“ veröffentlicht. Diesem Aufruf schließen wir uns an.

Solidarische Grüße nach Berlin!

Aufruf „Für die Verteidigung des Koalitionsrechts – Aufhebung des Verbots gewerkschaftlicher Betätigung für die FAU Berlin“

Gewerkschaftsfreiheit verteidigen – Weg mit dem Betätigungsverbot für die FAU! weiterlesen

Blockaden in Dresden: Es geht ums Prinzip

Landtagsabgeordneter Dr. André Hahn lehnt „Deal“ mit der Staatsanwaltschaft ab

Am 13.​ Februar ver­hin­der­ten über 10.​000 Men­schen die all­jähr­li­che Na­zi­de­mons­tra­ti­on an­läss­lich der Bom­bar­die­rung Dres­dens im Zwei­ten Welt­krieg. Herausragende Bedeutung für diesen Erfolg hatte der massenhafte Zivile Ungehorsam, zu dem das Bündnis „Dresden – Nazifrei“ aufgerufen hatte. Wegen dieses Aufrufs durchsuchte die Polizei schon vor dem 13. Februar mehrere Räume und veranlasste die Sperrung der Internetseite des Bündnisses (Berichte 1 und 2).

Weil sie sich friedlich den Nazis in den Weg gestellt haben, wird nun gegen (mindestens) 20 Politiker der Partei Die Linke ermittelt. Als erster erhielt der Vorsitzende der Fraktion im Sächsischen Landtag Dr. André Hahn am 4. März Post von der Staatsanwaltschaft Dresden. Die Staatsanwaltschaft bietet an, das Verfahren wegen Sprengung einer Versammlung gegen Zahlung von 500 Euro an die Initiative „Aktion Zivilcourage“ aus Pirna einzustellen.

Hahn hat dieses Angebot auf einer Pressekonferenz am letzten Freitag öffentlich abgelehnt:

„Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Ich bin der festen Überzeugung, dass weder die vielen tausend friedlichen Demonstranten, die sich am 13. Februar den Nazis entgegen stellten, noch ich persönlich etwas Unrechtes getan haben.

Es war richtig und es war notwendig, sich gegen den geplanten Nazi-Aufmarsch in Dresden mit friedlichen Mitteln zur Wehr zu setzen. Dieses zivilgesellschaftliche Engagement darf nicht kriminalisiert werden.

Aus diesem Grund kann und werde ich auf die Offerte der Staatsanwaltschaft nicht eingehen. Ich werde daher die gesetzte Frist ohne Geldzahlung verstreichen lassen.“

In seiner Erklärung, die Ihr vollständig lesen solltet (ganz unten), übernimmt er die politische Mitverantwortung für die antifaschistische Aktion und begründet ausführlich seine Entscheidung, das Einstellungsangebot abzulehnen:

Es geht um’s Prinzip: Der Zivile Ungehorsam war kein Unrecht. Das soll gerichtlich geklärt werden, wenn nötig, in allen Instanzen. Der Einstellung gegen Auflagen zuzustimmen, könnte dagegen als Schuldeingeständnis gedeutet werden (was es tatsächlich nicht ist). Hahn warnt vor einem „sächsischen Sonderweg“ der Kriminalisierung von Blockaden und verweist auf die ähnlichen Aktionen in Köln und Jena, wo keine Strafverfahren geführt wurden.

Hahn befürchtet, sein Fall könne eine fatale Signalwirkung entfalten und es könnten hunderte weitere folgen, die sich gegen weniger prominente und ärmere Aktivisten richten. Seine exponierte Stellung und seinen Schutz durch die Immunität will er zur solidarischen Unterstützung anderer potentiell Betroffener und des Bündnisses „Dresden – Nazifrei“ nutzen. Hahn warnt, das Image Deutschlands und Sachsens würde beschädigt, wenn die Immunität von Abgeordneten aufgehoben wird, weil sie sich friedlich einem Naziaufmarsch entgegen gestellt haben.

Neben weiteren juristischen Einwänden (fehlende Räumungsaufforderung der Polizei u. a.) betont Hahn nicht zuletzt, dass er nicht entgegen der Absprache im Bündnis, nicht zu zahlen, handeln will: „Ich persönlich bin und bleibe gesprächsbereit [gegenüber der Staatsanwaltschaft]. Aber eines muss klar sein: An dem Versuch, die verschiedenen Formen der Anti-Nazi-Proteste gegeneinander auszuspielen, kann und werde ich mich nicht beteiligen.“

Das Bündnis „Dresden – Nazifrei“ hat inzwischen alle Betroffenen aufgerufen, Bußgeldbescheide nicht akzeptieren, und seine Unterstützung zugesichert. Wer solche Post erhält, soll sich unter kontakt@dresden-nazifrei.com melden. „Wir werden uns miteinander solidarisch zeigen und uns gemeinsam gegen jegliche Form der Kriminalisierung unserer Proteste wehren! Statt Bußgeldbescheide sollten die Unterstützerinnen und Unterstützer Dankesbriefe bekommen“, so das Bündnis (hier).

Vollständige Erklärung von Dr. André Hahn

Es war richtig und notwendig, sich gegen geplanten Nazi-Aufmarsch in Dresden mit friedlichen Mitteln zur Wehr zu setzen

Blockaden in Dresden: Es geht ums Prinzip weiterlesen

Vorladungen wegen Dresden

Am 13.02. verhinderten über 10.000 Menschen die alljährliche Nazidemonstration anlässlich der Bombardierung von Dresden im Zweiten Weltkrieg. Jetzt verschickt die Thüringer Polizei die ersten Vorladungen an Aktivisten, die beschuldigt werden, Straftaten begangen zu haben.

Wenn Ihr Post von den Behörden bekommt:

– Zu Vorladungen – als Beschuldigter oder Zeuge – nicht hingehen! Weder zur Polizei, noch zur Jugendgerichtshilfe. Keine Anhörungsbögen ausfüllen!

– Gegen Bußgeldbescheide und Strafbefehle Einspruch einlegen (Frist 2 Wochen)!

– Deals (Einstellung gegen Auflage) nicht annehmen!

– Kontakt aufnehmen zur Roten Hilfe oder anderen Rechtshilfegruppen!