Kommentar: Unrecht (TA vom 25.08.2009)

Er überschritt, ohne die offiziell nötige Erlaubnis, die Grenzen des Saale-Orla-Kreises. Das machte Felix Otto, der seit neun Jahren in Thüringen lebte, laut Gesetz zu einem Kriminellen. Das daraufhin erfolgte Urteil war ungewöhnlich, und unnötig, hart. Und es hat seinen Teil zur Abschiebung beigetragen. Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass etwas zwar Gesetz, aber doch Unrecht sein kann. Die sogenannte „Residenzpflicht“ behindert die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen über alle Maßen und macht viele von ihnen fast zwangsläufig zu Kriminellen: Wie könnte man es jemandem, der in einer Gemeinschaftsunterkunft im Nirgendwo leben muss, verdenken, dass er dieses Nirgendwo gelegentlich verlassen will. Die Residenzpflicht muss – mindestens – gelockert werden. Es stimmt, dieses Gesetz wird in Berlin gemacht. Aber auch Thüringer Politiker sollten nun auf Änderung dringen.

25.08.2009 Von Malte WICKING

Felix Otto nach Kamerun abgeschoben

Heute, am 25.8.2009 um 10.40 wurde der VOICE-Aktivist Felix Otto mit einer Air France Maschine über Paris nach Douala/Kamerun abgeschoben. Die Abschiebung wurde ungeachtet massiven öffentlichen Protests durchgeführt.

Wir möchten uns zuerst bei allen bedanken, die so engagiert die Kampagne gegen die Abschiebung von Felix Otto und gegen das Apartheid/Nazigesetz, die sogennante „Residenzpflicht für Flüchtlinge“ gekämpft haben. Ohne Euch und Kampf zusammen mit uns hätten wir nicht die Öffentlichkeit erreicht, die wir erreicht haben. Die Abschiebung von Felix Otto ist ein Grund mehr, warum wir unsere Kampagne gegen dieses rassistische System Deutschland bekräftigen und fortführen müssen.

Felix Otto nach Kamerun abgeschoben weiterlesen

Für die sofortige Freilassung von Felix Otto!

Pressemitteilung des Bundesvorstands der Roten Hilfe

Der kamerunische Asylbewerber und „The Voice“-Aktivist Felix Otto sitzt seit gestern in Abschiebehaft – an Händen und Füßen gefesselt, in einer videoüberwachten Einzelzelle. Grund dafür ist sein fortgesetztes politisches Engagement, im Rahmen dessen er den ihm von den Behörden vorgegebenen Landkreis verlassen und damit gegen die so genannte Residenzpflicht, eine besonders menschenverachtende Form staatlicher Repression, verstoßen hatte. Schon zuvor war der Kameruner in Thüringen für acht Monate in Haft gekommen und musste insgesamt 900 Arbeitsstunden ableisten, weil er für seine politische Arbeit vom Recht auf Bewegungsfreiheit Gebrauch gemacht hatte – einem Grundrecht, das der deutsche Staat AsylbewerberInnen systematisch verweigert.

Für die sofortige Freilassung von Felix Otto! weiterlesen

Pößneck: Staatsschutz interessiert sich für die Antifa

Folgende Mitteilung haben wir vor einigen Tagen erhalten:

Ich komme aus der „national befreiten Zone“ Pößneck, der Ort, an dem in knapp einem Monat das inzwischen bekannte Nazi-„Fest der Völker“ in diesem Jahr „zelebriert“ wird. Darüber hinaus ist über die regionalen Grenzen hinaus bekannt, dass der Anwalt Jürgen Rieger eine nicht kleine Immobilie hier besitzt…

Neben Wahlkampfaktionen und einer inzwischen vielzahligen Besetzungen der Immobilie durch bekannte Neonazis aus Jena (Kapke, Wieschke, Wohlleben usw.) laufen die Vorberreitungen des „FdV“ auf Hochtouren.

Wohl in diesem Rahmen ergab sich sich folgendes, bereits in diversen Foren gepostetes:

Gestern Morgen (Mittwoch, 6. August 2009), gegen zehn Uhr standen zwei Beamte der Pößnecker Polizei bei einer Bekannten, die jedoch wenig, bis gar nichts, mit irgendwelchen, augenscheinlichen Antifas zu tun hat, vor der Tür. Bei einem gemeinsamen „Gespräch“ am häuslichen Küchentisch wurde diese gefragt, ob sie Kontakt zur Antifa (es gibt de facto KEINE Antifa in Pößneck) in Pößneck hat und ob sie Auskunft über Personen und Aktivitäten geben könne.

Mehrfach und eindringlich wurde sie befragt, weil sie nichts zu sagen hatte. Ihre Aussage sinngemäß: „Ich kenne keinen, ich weiß nichts und ich habe nichts mit den/ solchen Leuten zu tun.“ Die Beamten kündigten an, die „Betroffene“ noch einmal anzurufen und in drei Wochen noch einmal wiederzukommen. Im Falle der Tatsache, dass sie dann eine Aussage machen könne, wäre das gut, so die Uniformierten…

Dass der Staatsschutz jetzt diese Neugier zeigt, ist nicht verwunderlich: Vor dem „Fest der Völker“ laufen die Vorbereitungen für antifaschistische Protestaktionen, und sie wollen ermitteln, „mit wem sie es zu tun haben“. Das Sicherheitsproblem am 12. September stellt für die Polizei nicht die Naziveranstaltung und rassistische Propaganda dort dar (das ist schließlich legal), sondern dass dieses „Fest“ gestört werden könnte. Je genauer die Bullen im Vorfeld aufgeklärt haben, desto präziser die Repression am „Fest“-Tag selbst.

Falls ihr solchen Besuch bekommt, raten wir folgendes:

– Gar nicht erst reinlassen! Nur mit Durchsuchungsbeschluss oder bei Gefahr im Verzug dürfen die Bullen Zutritt verlangen. Und auf „Höflichkeit“, „Anstand“ und sowas können sich Leute, die zum Spionieren kommen, wohl kaum berufen. Immer daran denken: Eure Zeit ist kostbar, und wenn ihr die erstmal reingelassen habt, wollen die so schnell nicht wieder gehen.

– Nach dem „Hallo“ gleich „Tschüss“ sagen! Ihr müsst euch auch nicht an der Wohnungstür mit denen unterhalten. Für euch springt dabei gar nichts raus: Eure Neugier, warum sie gerade zu euch kommen, werden sie mit ihren nebulösen Antworten „Wir haben gehört…“ und „Es gibt Hinweise…“ sowieso nicht befriedigen. Umgekehrt können die alles, was ihr sagt – ob das wichtig oder unwichtig ist – als Erkenntnisgewinn verbuchen. Und natürlich werden die euch immer wieder nerven, wenn ihr erstmal „angebissen habt“.

– Anquatschversuche öffentlich machen! Wenn ihr solchen Besuch hattet, informiert euer politisches Umfeld und eure Freunde und uns. Wer über diese Methoden Bescheid weiß, kann sich besser darauf einstellen. Und die Veröffentlichung ist eine klare Ansage an die Bullen, dass sie damit nicht weiter machen brauchen.

Keine Zusammenarbeit mit Polizei & Justiz!

Anna & Arthur halten das Maul!

Zu Anquatschversuchen des Verfassungsschutzes zuletzt hier

Michael Stade freigesprochen

Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gestattet, Abschiebungen als „Deportationen“ zu bezeichnen und Parallelen zur NS-Zeit zu ziehen – Oho!

The Voice berichtet, dass der Gothaer Aktivist Michael Stade heute vom Amtsgericht vom Vorwurf der Beleidigung frei gesprochen wurde. Stade hatte Abschiebungen als Deportationen bezeichnet und Parallelen zur NS-Zeit gezogen. Die Leiterin der Ausländerbehörde hatte deshalb Strafanzeige wegen persönlicher Beleidigung gestellt – ein Vorgehen, dass wir zur Genüge kennen (etwa hier und hier).

Vor den anwesenden Unterstützern, unter ihnen Flüchtlinge aus Apolda und Jena, erläuterte Stade in einer 40minütigen Stellungnahme seine Kritik an der deutschen Ausländerpolitik. Er erklärte unter anderem zu dem Vorwurf, einen unzulässigen historischen Vergleich angestellt zu haben:

„Es ist eine unglaubliche Arroganz, mit der sich heute und hier Vertreter der Staatsmacht moralisch ihren Vorgängern zur NS-Zeit haushoch überlegen dünken. Sie schmähen damit ihre eigenen Vorfahren und werden der Situation, in welcher diese sich damals befunden haben, in keiner Weise gerecht. Andererseits schmähen sie mit dieser Arroganz auch die Opfer der NS-Verbrechen, indem sie für sich herausnehmen, keinerlei Lehren aus dieser Vergangenheit für ihre eigene Handlungsweise ziehen zu müssen. Sie fordern das Recht ein, alle Fehler, die diese Vorfahren gemacht haben, selber zu wiederholen, ohne aber darauf hingewiesen zu werden.“

Den vollständigen Bericht von The Voice findet ihr hier. Dort ist auch die gesamte Erklärung von Michael Stade veröffentlicht.

Wir freuen uns für Michael Stade und wünschen ihm viel Kraft für seine weitere Arbeit!

Zum Prozess gegen Rafail Agaew wegen Verletzung der Residenzpflicht (siehe hier):

Die Verhandlung wurde auf den 8. September 2009, 10:15 Uhr, verschoben. Wir wissen (noch) nicht, warum.

Rassistischer Normalzustand: Zwei Prozesse in der nächsten Woche

Während Felix Otto derzeit in der JVA Suhl-Goldlauter für acht Monate einsitzt und seine Abschiebung nach Kamerun befürchten muss, weil er nichts anderes getan hat, als die Grenze eines Landkreises ohne behördliche Erlaubnis zu überschreiten (Berichte 1 und 2), steht am 4. August erneut ein Flüchtling wegen Verstoßes gegen die Residenzpflicht vor Gericht. Dem 17-jährigen Rafail Agaew droht gleichfalls eine Verurteilung; die Ausländerbehörde hat ihm bereits die Abschiebung angekündigt, sobald er 18 Jahre alt ist.

Der Prozess findet am 4. August um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Apolda statt. The Voice Forum ruft zum Besuch des Prozesses auf.

Einen Tag später wird vor dem Amtsgericht Gotha ab 14.00 Uhr im Raum 219 gegen Michael Stade verhandelt. Der Aktivist des Aktionsbündnisses gegen rechte Gewalt Gotha hatte Ende 2007/Anfang 2008 den Fall von Li Jun Wen, eines Flüchtlings aus China, an die Öffentlichkeit gebracht. Li war in Abschiebehaft vom Wachpersonal misshandelt worden und hatte seine Deportation nur dadurch verhindern können, dass er rechtzeitig einen Ring verschluckte (Bericht).

Diese Information der Öffentlichkeit hat die Staatsanwaltschaft als Beleidigung angeklagt. In einer früheren Erklärung hat Stade angekündigt, sich nicht zu distanzieren, weil ihm das als Verrat an der Familie von Li, die ihm berichtet hatte, erscheinen würde.

Rassismus ist in Deutschland kein „Skandal“, wie es die Presseberichte über ausgewählte einzelne Fälle suggieren – es geht um eine alltägliche und legale Praxis. Apartheid-Gesetze wie die Residenzpflicht erkennen wir nicht an, und wir unterstützen die dagegen gerichtete Kampagne des Zivilen Ungehorsams von The Voice und anderen Flüchtingsinitiativen. Ebenso gilt unsere Solidarität allen Menschen, die sich dem deutschen Abschottungsregime und den Abschiebungen entgegenstellen.

Veranstaltungsreihe des Aktionsnetzwerks

Wir möchten euch auf folgende interessante Veranstaltungen des Jenaer Aktionsnetzwerks gegen Rechtsextremismus hinweisen:

Polizei und Demonstrationen – Aufbau, Einheiten, Taktiken, Ausrüstung

Donnerstag 6. August 18.00 Uhr im Hörsaal, August-Bebel-Str. 4

Wissen über polizeiliches Vorgehen bei Versammlungen ist wenig verbreitet. Obwohl eine öffentliche Institution und permanent im Kontakt mit dem Bürger ist „Polizei“ nach wie vor ein weitgehend unbekanntes Gegenüber. Die Veranstaltung vermittelt Kentnisse zum Erkennen von Einheiten und Taktiken und soll verstehen helfen, warum Polizei manchmal als „Freund und Helfer“, ein andermal als „Aufstandsbekämpfungseinheit“ auftritt.

Erste Hilfe bei Demonstrationen

Donnerstag 20. August um 18.00 Uhr im Hörsaal 146, UHG, Fürstengraben 1

Selten, aber manchmal eben doch, kommt es bei Demonstrationen zu Verletzungen. Für eine erste Versorgung reichen Grundkenntnisse die von der Demo-Sani Gruppe des Jenaer Aktionsnetzwerks vermittelt werden. Häufige Verletzungsarten, Erstversorgungsmaßnahmen, empfohlenes, Erste-Hilfe-Material stehen neben kleinen Übungen im Mittelpunkt der Veranstaltung.

Bezugsgruppen und Blockadetraining

Donnerstag 3. September um 18.00 Uhr im Hörsaal 146, UHG, Fürstengraben 1

Die erfolgreichsten Aktionen gegen rechtsextreme Aufmärsche in den letzten Jahren waren gewaltfreie und entschlossene Blockaden der Zugänge. Schlüssel zum Erfolg war die Organisation der Demonstranten in Bezugsgruppen. Wir vermitteln und üben das bilden von und Agieren in Bezugsgruppen. Demotipps, Blockadetechniken und Entscheidungshilfen helfen, sich auf die besondere Situation vorzubereiten und die Entschlossenheit auch großer Gruppen zu entwickeln.

Innenstadtaktionstraining

Dienstag 8. September um 18.00 Uhr auf dem Campus der FSU, Carl Zeiss Platz

Kurz vor den Aktionen gegen das rechtsextreme „Fest der Völker“ am 12.09 in Pößneck bereiten wir uns gemeinsam auf Blockaden vor. Übungsfläche ist nicht die grüne Wiese sondern die Innenstadt. Aufgeteilt in Bezugsgruppen und mit dem Fünf-Finger System durchfließen wir Polizeiketten und organisieren gewaltfreie Blockaden.

Quelle: Aktionsnetzwerk gegen Rechtsextremismus

Wegen „Riva“-Aktion: Öffentliche Fahndung nach Antifaschisten

Vorgestern hat die Jenaer Polizei in verschiedenen Medien Fotos veröffentlichen lassen und die Aufforderung, die abgebildeten Menschen anzuschwärzen. Angeblich haben sie am Ostermontag aus einer Spontandemonstration heraus auf dem Holzmarkt Faschisten angegriffen. Während die attakierte Buresch-Bande in den Tagen vorher und nachher mehrfach ohne entsprechende polizeiliche und öffentliche Beachtung Menschen angreifen und zum Teil schwer verletzen konnte, wurde die Antifa-Demonstration als „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ denunziert. Die Presse fragte: „Fühlen sie sich in Jena noch sicher?“ und behauptete, die Antifaschisten hätten eine Schusswaffe mitgeführt.

Quellen: Antifa Jena, JAPS Jena, OTZ Jena

Soweit wir wissen, ist diese öffentliche Fahndung eine neue Qualität der Verfolgung von Antifaschisten in Thüringen.

Der Nationale Widerstand Jena hat den „Fahndungsaufruf“ auf seiner Internetseite – die offiziell von dem Totschläger Mario Machado aus Portugal verantwortet wird – bereits übernommen. Aufgrund von Erfahrungen befürchten wir, dass genau dieser „Widerstand“ jetzt Petze spielen und die Polizei diese „Hinweise aus der Bevölkerung“ aufnehmen wird (was nicht heisst, dass nicht auch Otto Normaldeutscher auf diesen Aufruf reagiert.)

Was bezwecken die Bullen?

Das wissen nur sie selber, wir haben aber begründete Vermutungen:

1. Alle anderen Ermittlungsmethoden haben (nach drei Monaten!) keine Spuren erbracht. Dieser öffentliche Aufruf ist ihr „letztes Mittel“. – Das sollte uns alle beruhigen, nicht erschrecken!

2. Die veröffentlichten Fotos zeigen erstmal – nichts! Da laufen nur ein paar Leute die Straße lang. Weil die Polizei (nur) diese Fotos veröffentlicht, können wir hoffen, dass sie keine besseren hat. – Auch das ist gut für uns, zumindest könnte es viel schlechter sein.

3. Solche Ermittlungsmethoden sollen auch „die Szene verunsichern“, d.h. es geht darum diffus abzuschrecken – an Spontandemos teilzunehmen, sich mit „den falschen Leuten abzugeben“ usw. – Ob die Bullen dieses Ziel erreichen, hängt von eurer Reaktion ab.

Was tun?

Wenn ihr auf den Fotos abgebildet seid, stellt euch auf folgendes ein:

Die Bullen könnten sich melden: a) Vorladung, b) Besuch, c) Besuch mit Hausdurchsuchungsbefehl.

* Geht nicht zu den Vorladungen hin – egal, ob ihr „Zeugen“ oder „Beschuldigte“ seid, egal, ob ihr „was gemacht habt“ oder nicht! Meldet euch stattdessen bei uns.

* Wenn die Bullen vorbeikommen: Lasst euch mit denen auf kein Gespräch ein! Lasst euch nicht von denen bluffen und einschüchtern („Sonst nehmen wir sie mit“ oder sowas). Wenn (unwahrscheinlich) die euch wirklich mitnehmen, besteht darauf einen Rechtsanwalt einzuschalten.

* Räumt eure Wohnungen auf – sicher ist sicher! Denkt daran, dass auch „Zufallsfunde“ (die mit der eigentlichen Sache nichts zu tun haben) nachher Ärger einbringen können. Lest in der „Was tun, wenn’s brennt“-Broschüre (PDF) nach, was die Bullen dürfen und wie ihr euch verhalten solltet.

Wenn ihr Leute kennt, die auf den Fotos sind, weist sie diskret auf ihre „unfreiwillige Prominenz“ hin und sprecht mit ihnen über diese Tipps.

Redet nicht sinnlos über die Sache („Hast du auch soundso neulich in der Zeitung gesehen?“) Das gefährdet die Betroffenen und andere Leute und nicht zuletzt euch selbst. Wir verstehen gut, dass so etwas „Gesprächsbedarf“ erzeugt. Das ist auch kein Problem, im Gegenteil. Verantwortungsvoll redet man darüber, wenn man nicht das von den Bullen gewollte „Who is who?“ spielt.

Wenn andere Leute das trotzdem machen, redet mit ihnen darüber.

Für uns gibt es keine „legalen“ und keine „illegalen“ Antifaschisten. Unsere Solidarität gilt allen Menschen, die wegen ihres Kampfes gegen die Nazis von Polizei und Justiz verfolgt werden.

Warum nicht gleich foltern?!

Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Folter von Verdächtigen kann man ein Stück weit nachzuvollziehen, was den handelnden Polizisten in diesem von JenaTV berichteten Fall zu der Annahme verleitet hat, er handelt legal (und damit wird er sich ja wahrscheinlich versuchen rauszureden):

Anzeige gegen Polizeibeamten (jenaTV am 19. Juli 2009)

Eisenberg: Wegen Freiheitsberaubung und Nötigung erstatte ein junger Mann am Sonntag eine Anzeige gegen einen Polizeibeamten der Polizeiinspektion Eisenberg.
Er gab an, am Freitagnachmittag von dem Beamten ungerechtfertigt festgenommen und zur Dienststelle gebracht worden zu sein. Grund dafür sei seine Weigerung gewesen, den Namen eines flüchtigen Ladendiebes zu nennen, der ihm bekannt war.
Um die Umstände des Festhaltens zu klären, wurde der Sachverhalt durch die Arbeitsgruppe Interne Ermittlungen des Landeskriminalamtes übernommen. mk

Quelle: JenaTV

Nach der Strafprozessordnung können tatsächlich Zwangsmassnahmen gegen Zeugen angeordnet werden (§ 70 StPO) – aber nicht von der Polizei. „Vorläufig festgenommen“ werden können auch nur Verdächtige, nicht Zeugen (§ 127 StPO).

Die „Arbeitsgruppe Interne Ermittlungen“ wird sich den Eisenberger Fall nun genauer ansehen. Wichtig für uns ist:

– Wenn ihr als Zeugen von der Polizei vernommen werdet, sagt nichts!

– Wenn ihr entsprechende Vorladungen bekommt, geht nicht hin!

– Lasst euch nicht bluffen durch Drohungen der Art „Wir können Dich auch mitnehmen“ oder sonstwas! Denkt daran: Eine Aussage könnt ihr nicht zurücknehmen!

– Wendet euch an uns, wenn ihr solche Probleme habt!

Weitere Verhaltenstipps von uns findet ihr in der „Was tun, wenns brennt“ (PDF) und in anderen Broschüren von uns.