25. Juni: 2. Demo für Felix Otto

Felix Otto aus Kamerun soll acht Monate absitzen, weil er den ihm zugewiesenen Landkreis verlassen hat. Er war am 31. März auf der Autobahn zwischen Erfurt und Jena als Beifahrer von der Polizei kontrolliert worden. Die Folge: Er mußte eine Haftstrafe antreten, die ein Richter bereits wegen vorheriger Verstöße gegen die sogenannte Residenzpflicht auf Bewährung erlassen hatte. Seither sitzt er in einer Zelle der JVA Suhl-Goldlauter. „Das härteste Urteil, das wir kennen“, kommentiert Pro Asyl. Flüchtlinge aus Thüringen und Sachsen-Anhalt organisierten in Zusammenarbeit mit „The Voice“ am 30. Mai ein öffentliches Speak Out in der Erfurter Innenstadt. Sie fordern seine sofortige Freilassung und die endgültige Abschaffung der Residenzpflicht. Für den 25. Juni mobilisieren sie zu einer Demonstration in Erfurt. In dem Aufruf heißt es dazu:

„Fast ein dreiviertel Jahr muss Felix Otto dafür ins Gefängnis, dass er sein natürliches Recht in Anspruch genommen hat, wie ein freier Mensch zu leben, ein Recht, das Asylbewerbern in Deutschland verweigert wird. Er hatte sich geweigert, das Asylbewerberheim, das kilometerweit vom nächsten größeren Ort in einem Stück Wald bei Juchhöh im Landkreis Schleiz an der Südgrenze Thüringens liegt, als seinen beständigen Aufenthaltsort zu akzeptieren, hatte sich dem totalitären Zugriff der Ausländerbehörde auf seine Person entzogen, wollte der ihm zwangsweise auferlegten sozialen Isolation entkommen. Felix Otto hat sich lediglich genommen, was gemäß den Menschenrechten einem jedem Menschen, aber nicht einem Asylbewerber in Deutschland zusteht: Bewegungsfreiheit und ein Leben in einem Minimum an Würde.“

Isolation brechen – Freiheit für Felix Otto! Residenzpflicht abschaffen

Demonstration in Erfurt: Donnerstag, 25. Juni 2009, 13.00 Uhr, Am Anger

Mit African Percussion – Buggy Djembe Jive aus Jena

Suhl: Anquatschversuch des Verfassungsschutzes

Die Spitzelbehörde „Verfassungsschutz“ (VS) versuchte am 11. Juni 2009 in Suhl einen jungen Antifaschisten anzuwerben. Der Genosse wurde subtil bedroht und eingeschüchtert. Er verwies den Mann aber konsequent nach draußen. Es geht dem VS wohl diesmal darum eine Kontaktperson in der Südthüringer Antifa-Szene zu rekrutieren.

Am 11. Juni 2009 klingelte es an der Tür eines Suhler Antifaschisten. Bereits am 4. Juni gab es einen Kontaktversuch. Der Betroffene war zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht zu Hause. Der Mann an der Tür stellte sich als Stefan Grabe vor und sagte es ginge ihm um ein Behördengespräch. Der Antifaschist wurde misstrauisch und ließ den Mann nicht in die Neubauwohnung. Er begab sich in den öffentlichen Flur des Gebäudes. Dort wies sich der Mann als Mitarbeiter des Inlandsgeheimdienstes „Verfassungsschutz“ aus und konfrontierte den Antifaschisten sofort mit derzeitigen und beendeten Ermittlungen gegen ihn. Nachdem der Genosse dem VS-Mitarbeiter unmissverständlich erklärte, er werde jede Zusammenarbeit mit dieser Behörde verweigern, sprach der Mann eine subtile Drohung aus. Sollte der Suhler Genosse nicht reden wollen, werde man sich später nocheinmal wiedersehen. Er verabschiedete sich mit den Worten „Viel Spaß am Samstag in Arnstadt“ und verschwand.

Es muss davon ausgegangen werden, dass der Verfassungsschutz den Genossen für ein Mitglied der regionalen Antifa-Gruppe hält und gezielt weitere Personen anspricht, um eine Kontaktperson in der autonomen antifaschistischen Szene zu haben. Seid also vorsichtig und verweigert jedes Gespräch und jede Form der Zusammenarbeit. Meldet euch sofort bei uns, solltet ihr angequatscht werden.

Der VS-Mann war etwa 1,75 m groß, noch recht jung, hatte kurze, dunkle Haare, war schlank und sportlich gekleidet. Er fuhr einen schwarzen Kombi mit dem Kennzeichen IK YE 47

Es gilt immer und überall:

Keine Zusammenarbeit mit Polizei, VS und anderen Idioten!
Anna und Arthur halten’s Maul!

Quelle: Antifaschistische Gruppe Südthüringen

FDJ-Prozeß ausgesetzt

Am 18. Mai meldete die Frankfurter Allgemeine Zeitung, daß das Ermittlungsverfahren gegen einen Feldjäger, der im vergangenen August an einer Kontrollstelle im afghanischen Kundus eine Frau und zwei Kinder erschossen hat, demnächst eingestellt wird. Auch Fahrlässigkeit sei dem Kettenhund nicht vorzuwerfen. In der deutschen Presse hatte die Perspektive der Opfer und ihrer Angehörigen keine, die „quälende Unsicherheit für unsere Soldaten“ dafür eine umso größere Rolle gespielt. Derzeit werden Pläne diskutiert, durch die Schaffung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft am Sitz des Generalstabes in Potsdam diese Straflosigkeit künftig zuverlässiger zu gewährleisten.

Mit solcher Milde der Justiz und soviel Verständnis der Öffentlichkeit können Menschen nicht rechnen, die sich gegen den deutschen Imperialismus und Militarismus, gegen die Ursache solcher als „bedauerliche Zwischenfälle“ bezeichneter Morde stellen. Die beiden Berliner FdJler, die derzeit wegen einer Flugblattverteilung(!) in Jena vor Gericht stehen, bekommen das zu spüren.
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Freiheit für Felix Otto! – Demo in Erfurt am 30. Mai

„Es sollte daran erinnert werden, dass es während der Kolonialisierung Togos, Kameruns und weiterer Länder durch Deutschland der Bevölkerung nicht erlaubt war, ihr jeweiliges Dorf oder Gebiet ohne eine kostenpflichtige Sondergenehmigung zu verlassen.“

Weil er eine Landkreisgrenze überschritten hat, verbüßt seit dem 30. März der Flüchtling Felix Otto aus Kamerun eine achtmonatige Haftstrafe in der JVA Suhl-Goldlauter.

Demonstration für die Freilassung von Felix Otto und die Abschaffung der Residenzpflicht

Erfurt, 30. Mai 2009, 14 Uhr, Anger

Aufruf von The Voice:

The VOICE Refugee Forum fordert die sofortige Freilassung von Felix Otto!
“Residenzpflicht” abschaffen! Bewegungsfreiheit jetzt!

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AlterUni: Veranstaltung zum Versammlungsrecht am 19. Mai

Die neuen Versammlungsgesetze in Bayern und Baden-Würtemberg sorgen nicht ohne Grund für große Aufregung und Angst vor der Verschärfung des Versammlungsrechts auch in den übrigen Bundesländern.

Oftmals vergessen in dieser Diskussion bleibt, dass mit den bisherigen Bestimmungen des Versammlungsgesetzes genug Probleme bestehen. Umfassende Personenkontrollen, „Wanderkessel“ und nicht zuletzt massive Einschüchterung und Gewalt seitens der Polizei sind fast jedem bekannt, der schon einmal an einer Demonstration teilgenommen hat. Jeder, der schon einmal eine Demonstration angemeldet hat, kennt mindestens schikanöse Auflagenbescheide. Und häufig bleibt das Nachspiel vor Gericht nicht aus.

Wir möchten die aktuelle Entwicklung im Umgang mit dem Versammlungsrecht (in Thüringen) darstellen und darüber diskutieren.

Im Rahmen der AlterUni 2009

19. Mai – 17:30 Uhr – Glashaus im Paradies

FDJ-Prozeß: Wer will schon eine Mörderin sein? – Fortsetzung am 18. Mai

Wir möchten in unserem Bericht zum „Soldaten sind Mörder“-Prozeß den Plädoyers nicht vorgreifen. Hier ist der Bericht der OTZ zum Verlauf gestern:

Bundeswehr-Sanitäterin will keine Mörderin sein (OTZ vom 07.05.09)

Zwei FDJ-ler wegen Beleidigung vor Gericht

Jena (OTZ/Prager). Die FDJ lebt. Der Jugendverband der ehemaligen DDR hat – wenn auch in unbedeutender Größe – Wende, Wiedervereinigung und Globalisierung überstanden. Auch das FDJ-Emblem, das einst fast alle Jugendlichen mal am Blauhemd trugen, gibt es in unveränderter Form (www.fdj.de).

Doch während die alte FDJ eine ihrer Hauptaufgaben darin sah, Berufsoffiziere für die Nationale Volksarmee zu rekrutieren, sind Soldaten der Bundeswehr für die geistigen Enkel von Egon Krenz heute Mörder.

Gestern mussten sich zwei Berliner FDJ-Aktivisten vor dem Amtsgericht Jena wegen Beleidigung verantworten. Dem 31-jährigen Maurer Ringo M. und dem 24-jährigen Schüler Johannes O. wird vorgeworfen, am 29. Dezember 2007 in der Jenaer Fußgängerzone Löbderstraße am Rathaus eine 44-jährige Frau aus Hamburg zweimal mit dem Begriff „Mörderin“ betitelt zu haben. Grund: sie war 15 Jahre als Rettungsassistentin bei der Bundewehr tätig und absolvierte Auslandseinsätze in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo. „Dort haben wir nicht nur unsere Soldaten betreut, sondern reguläre Rettungseinsätze für die Zivilbevölkerung gefahren und dabei Leben gerettet. Ich habe nie auf einen Menschen geschossen“, sagte Kerstin P. vor Gericht.

Die beiden Angeklagten hatten zusammen mit weiteren jungen Leuten in der Löbderstraße eine Art Kundgebung abgehalten und Flugblätter verteilt. Auch Kerstin P., die früher in Jena zu Hause war und heute in Hamburg in einem Bundeswehrkrankenhaus arbeitet, drückte man ein Flugblatt in die Hand. Als sie darauf las, dass die Bundewehr Jugendliche zu Mördern mache, schüttelte sie den Kopf und sei daraufhin von Johannes O. angesprochen worden, ob sie dem nicht zustimme. Es folgte eine knapp zehnminütige Diskussion in der sich Kerstin P. als Ex-Soldatin outete und über ihre Sanitätseinsätze erzählte. Doch differenzieren, das hätten die jungen Leute nicht gewollt. Zweimal sei gesagt worden, dass sie eine Mörderin bleibe. Die Verteidiger der beiden Beschuldigten, berufen sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem der Ausspruch „Soldaten sind Mörder“ eine allgemeine Meinungsäußerung darstellt. Die Staatsanwaltschaft geht im konkreten Fall dagegen von einer gezielten Beleidigung von Kerstin P. aus.

Eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße, wie sie Richterin und Staatsanwaltschaft vorschlugen, auch um das Verfahren nicht unnötig zu verteuern, lehnten die beiden Verteidiger aus Berlin ab. Am 18. Mai gibt es eine Fortsetzung in Jena.

Die Angeklagten haben den Vorschlag der Staatsanwaltschaft abgelehnt, einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Organisation (etwa den „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge“??) zu zahlen, um so im Interesse einer „zügigen Prozeßführung“ „die Sache vom Tisch zu kriegen“. Sie haben der Erpressung über die Kosten des Verfahrens widerstanden und nichts (implizit) „eingestanden“. Die Beweisaufnahme wird also fortgesetzt

Amtsgericht Jena, Montag, 18. Mai, 10 Uhr, Saal 1.

Das inkriminierte Flugblatt konnten wir als „Anschauungsmaterial“ für andere potentielle Beleidiger leider nicht besorgen. Über die politischen Ziele der Freien deutschen Jugend kann man sich hier informieren und dann selbst ein Urteil fällen, ob die persönliche Beleidigung ein Mittel ihrer Wahl ist.

Nur soviel noch: Vor „humanitär engagierten“ 44jährigen Frauen wie Kerstin P. muß man sich hüten! Schon deshalb, weil sie ihre Art von „Zivilcourage“ (siehe hier) auch Jahre nach dem Ausscheiden aus „der Truppe“ als Dienstpflicht verstehen und alle ihre „Erkenntnisse“ direkt an den Militärischen Abschirmdienst durchreichen…

„Soldaten sind Mörder“ – Prozeß am 6. Mai

„Soldaten sind Mörder“ schrieb Kurt Tucholsky in „Der bewachte Kriegsschauplatz“ 1932 in der Weltbühne. Das Gericht sprach deren Herausgeber Carl von Ossietzky in dem folgenden Verfahren wegen Beleidigung der Reichswehr frei: Nicht wegen erwiesener Wahrheit, sondern weil „die Soldaten“ ein unbestimmtes Kollektiv sind und als solches nicht beleidigt werden können.

Das entspricht der heutigen Rechtslage und ist auch der Grund, warum mit „All Cops Are Bastards“ zunächst einmal keine Polizisten beleidigt werden können. Die „wehrhafte Demokratie“, die „die Lehren aus Weimar gezogen hat“, weiß sich zu helfen: Immer öfter kommt es zu Verfahren, weil sich einzelne Beamte durch solche Aussagen beleidigt fühlen (etwa hier). Die „persönliche Ehre“ deutscher Beamter und Waffenträger ist den deutschen Gerichten offenbar ein weitaus edleres Rechtsgut als die „Befindlichkeiten“ von Linken, Einwanderern und NS-Opfern aller Art. Und siehe da:

Bei einer Flugblattaktion der Freien deutschen Jugend gegen den Heimatschutz in Jena am 29.12.2007 verteilten 2 FdJler Flugblätter gegen die Militarisierung der bundesdeutschen Gesellschaft und die offizielle Einbindung von zivilen Organisationen und Reservisten in bundeswehrgeführte „Heimatschutz“-Verbände. In dem Flugblatt stand unter anderem, dass Bundeswehrsoldaten dazu ausgebildet werden, zu Mördern an ihresgleichen zu werden. Das störte eine mit dem brutalen Geschäft der Bundeswehr in Afghanistan bestens vertraute Sanitätssoldatin. Sie „suchte das Gespräch“ mit den Aktivisten bis (endlich?) ein Satz fiel, der ihrer Meinung nach für eine Strafanzeige taugte.

Am kommenden Mittwoch findet die Verhandlung vor dem Amtsgericht statt. Die „juristischen Feinheiten“ interessieren uns nicht – es geht vor Gericht darum, Menschen mundtot zu machen, die sich gegen Militarismus und Krieg, gegen den deutschen Drang zur Weltbeherrschung stellen und so die Humanität verteidigen. Ihnen gilt unsere Solidarität.

Soldaten sind Mörder!

6. Mai 2009 – 11.15 Uhr – Amtsgericht Jena – Sitzungssaal 1

Anquatschversuche in Erfurt

In Erfurt kam es in den letzten Tagen mindestens zwei Anquatschversuchen durch Staatsbeamte. Thema waren jeweils die Reaktionen auf die Räumung des Topf-Geländes.

Am Mittwoch abend sprach ein ca. 35-40jähriger Mann im „April“ in der Johannesstraße einen Anwesenden an und versuchte, ihn über die aktuelle Szene in Erfurt auszufragen. Er selbst habe früher in Erfurt autonome Politik gemacht und wolle gerne wissen, wer heute noch aktiv wäre und wo man Leute treffen könnte. Konkret wollte er wissen, was wegen der Räumung geplant wäre. Als der Angesprochene eher verhalten reagierte, wurde der Spitzel konkreter und schlug vor, Leute zusammenzutrommeln, um „was los zu machen“. Er bot dafür an, sein Mobiltelefon zu benutzen. Nachdem ihm mitgeteilt wurde, daß Polizei im Dienst vor Ort nicht erwünscht sei, verlies der Mann den Laden. Er hatte ein auffallend braungebranntes Gesicht, eine kräftige Statur, schwarze, nach hinten gegelte Haare und war ca. 172cm groß. Anquatschversuche in Erfurt weiterlesen

Rundbrief Nr. 1-09

Die neue Ausgabe des Rundbriefes hier (pdf)

Themen: Hausdurchsuchung bei Inhaber von wikileaks, Neues zum Zahnschutz, Angriff auf Spontandemo in Jena, Ortsgruppe in Erfurt gegründet, Strafverfahren wegen des „Festes der Völker“ in Altenburg, Besetztes Haus Erfurt akut räumungsbedroht, „Alter Fritz“: Freispruch in Erfurt

Internetzensur in Deutschland

Nachdem vorige Woche die Wohnung des Betreibers von wikileaks.de durchsucht wurden, sperrte die DENIC (deutsche zentrale Registierungsstelle für domains) nun die homepage.
Pressemitteilung von wikileaks:
Am 9. April 2009 wurde die Wikileaks.de Domain ohne Vorwarnung durch die deutsche Registrierungsstelle DENIC gesperrt.

Die Massnahme folgt zwei Wochen auf die Hausdurchsuchung beim deutschen Domainsponsor Theodor Reppe. Die Durchsuchung wurde durch das Publizieren der australischen Zensurliste für das Internet ausgelöst. Ein Sprecher der zuständigen australischen Behörde ACMA (Australien Communications and Media Authority) sagte gegenüber australischen Journalisten aus, dass man die deutschen Behörden nicht um Amtshilfe gebeten habe.

Die Veröffentlichung dieser Liste entlarvte die geheime Sperrung vieler harmloser Seiten, unter anderem mit politischen Inhalten, und beeinflusste die Debatte um Zensur in Australien massgeblich. Der Vorschlag zur obligatorischen Internetzensur in Australien wird als Konsequenz dieser Debatte vermutlich nicht durch den australischen Senat bestätigt werden.

Am 25. März 2009, einen Tag nach der Durchsuchung, beschloss die deutsche Regierung den Versuch zur Einführung eines kontroversen und von Experten heftig kritisierten bundesweiten Zensursystems für das Internet.

Während die deutschen Behörden dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ gegenüber aussagten, zum Zeitpunkt der Durchsuchung nichts von Wikileaks Rolle als international anerkanntes Pressemedium gewusst zu haben, ist diese ‚Ausrede‘ heute nicht mehr gültig. Bis heute, zwei volle Wochen nach der Durchsuchung, haben die Behörden keinerlei Kontakt zu Wikileaks aufgenommen um den Sachverhalt zu klären.

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