Unsere Solidarität kennt keine Grenzen!

Infoveranstaltung zur Repression gegen die Tierbefreiungsbewegung in Österreich und zum aktuellen Stand des mg-Verfahrens am 16. Februar

Im Mai 2008 holte der österreichische Staat zum Schlag gegen die Tierbefreiungs- und Tierschutzbewegung aus. Nach jahrelangen Ermittlungen und Überwachungen folgte am 21.05. eine Durchsuchungswelle, in deren Anschluss 10 Aktivist_innen der Tierbefreiungs- und Tierschutzbewegung für Monate in Untersuchungshaft genommen wurden. Die rechtliche Grundlage bildet der Paragraph 278a des österreichischen Strafgesetzbuches, der Vorwurf Bildung einer kriminellen Organisation.
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ACHTUNG! Neues zum Zahnschutz

In unseren Rundbriefen 1/08 (PDF) und 2/08 (PDF) berichteten wir von zwei Verfahren gegen Genossen, bei denen in der Nähe von Versammlungen ein Zahnschutz gefunden wurde. Nachdem im ersten Verfahren das Amtsgericht Erfurt freigesprochen hatte, hat sich die Lage inzwischen geändert. Zwar wurde der Marburger Genosse in der Berufungsverhandlung nicht verurteilt (Einstellung im Hinblick auf eine andere Verurteilung gem. § 154 StPO). Das Landgericht Erfurt erklärte jedoch, daß es einen Zahnschutz für eine Schutzwaffe nach § 27 des Versammlungsgesetzes hält.

Mit diesem Wissen um einen sicheren Erfolg erschien am 29. Januar 2009 ein Erfurter Oberstaatsanwalt als Sitzungsvertreter in der erneuten Verhandlung gegen den Weimarer Genossen. Vor die Alternative gestellt, einer Einstellung zuzustimmen und 10 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten oder sich auf ein langes Verfahren bis hin zum Oberlandesgericht einzulassen, entschied sich der Genosse für das überschaubarere Übel.

Was bedeutet das für alle Aktivisten?

Die Rechtsfrage, ob ein Zahnschutz eine „Schutzwaffe“ ist, ist bislang nicht höchstrichterlich geklärt. Die Argumente dagegen sind stark und das Landgericht Cottbus hat dementsprechend entschieden. Zumindest im Landgerichtsbezirk Erfurt muß jedoch mit Strafen gerechnet werden, die erst vom Thüringer Oberlandesgericht kassiert werden können.

Wir verstehen gut, daß Betroffene Einstellungen vorziehen. Wir möchten Euch aber ermutigen, diesen Streit auszutragen, wenn Ihr selbst betroffen seid. Zumindest das Kostenrisiko können wir Euch weitgehend abnehmen (unbedingt vorher mit uns absprechen!)

Die uns vorliegenden Berichte deuten darauf hin, daß die Strafverfolgung wegen derartiger Demonstrationsdelikte (Mundschutz, Halstuch etc.) deutlich strenger wird. Betroffen sind vor allem Jugendliche. In dieser Lage benötigen wir geeignete Präzedenzurteile, die diese Entwicklung bremsen oder aufhalten.

Unser Staat ist in Ordnung

Rentner muss in Haft wegen Schwarzfahrens (OTZ vom 21.01.09)

73-jähriger Geraer ist Wiederholungstäter
Gera (OTZ/Lowe). Für insgesamt zehn Monate muss ein 73-jähriger Rentner aus Gera wegen Schwarzfahrens ins Gefängnis. Der Mann wurde gestern am Geraer Amtsgericht zu vier Monaten Haft verurteilt. Hinzu kommen sechs Monate aus einer früheren Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt worden waren.

Dem Geraer wurden sieben Fälle der so genannten Leistungserschleichung aus dem Jahr 2008 vorgeworfen. Er war dabei erwischt worden, wie er ohne Fahrschein Straßenbahnen benutzte. Die Kosten von jeweils 1,60 Euro seien ihm zu hoch gewesen, sagte der Angeklagte, der sich ansonsten geständig zeigte. Obwohl der entstandene Schaden mit 11,20 Euro gering ausfiel, entschloss sich das Gericht unter Vorsitz des Strafrichters Eugen Weber, dem Antrag des Amtsanwaltes auf eine Haftstrafe zu folgen. Schwer wog die Tatsache, dass der Angeklagte mehrfach wegen der gleichen Delikte vorbestraft ist. Das Gericht sprach von 53 bislang bekannt gewordenen Fällen.

Seit 1999 musste sich der Schwarzfahrer immer wieder wegen dem Erschleichen von Leistungen verantworten und wurde zu Geldstrafen verurteilt. 2004 sollte er für ein Jahr ins Gefängnis. Damals standen 43 Fälle von Fahren ohne Fahrschein zu Buche. Sechs Monate hat der notorische Schwarzfahrer abgesessen. Trotz folgender Bewährung habe er weiter Straftaten begangen, so der Richter.

Anwerbeversuche des VS häufen sich

Die Rote Hilfe verzeichnet immer mehr Anwerbeversuche durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Ein Gespräch mit Pressesprecher Tim Janssen (junge Welt vom 19.12.08)

Am 11. Dezember gab es in Hamburg einen Versuch der Spitzelanwerbung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, von dem die Rote Hilfe erfuhr. Was ist passiert?

Es war ein klassischer Anwerbeversuch: Zwei Männer klingelten gegen 14 Uhr an der Tür eines linken Aktivisten mit anarchistischem Selbstverständnis. Sie eröffneten das Gespräch mit »Hallo, ich bin der Thomas; das ist der Matthias, wir kommen vom Bundesamt für Verfassungsschutz.« Daraufhin hat der Angesprochene den beiden Männern die Tür vor der Nase zugeknallt.

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Wegen Party feiern: Insgesamt 1100 Euro Geldstrafen in Erfurt

Bericht des Infoladens Sabotnik:

Am 28.11. wurde vor dem Amtsgericht in Erfurt gegen fünf Personen wegen einer zeitweisen Hausbesetzung am 16.05.2007 in der Gotthardstraße (an der Krämerbrücke) verhandelt. Vor dem Jugendgericht wurden alle fünf wegen Hausfriedensbruch, zwei zusätzlich wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. Eine Person wurde darüber hinaus noch eine versuchte Körperverletzung gegen einen eingesetzten Polizisten vorgeworfen.

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Solidarität mit Michael Stade

Wegen Verleumdung ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Aktivisten des Aktionsbündnisses gegen rechte Gewalt Gotha Michael Stade. Stade hatte Ende 2007/Anfang 2008 den Fall von Li Jun Wen, eines Flüchtlings aus China, an die Öffentlichkeit gebracht. Li war in Abschiebehaft vom Wachpersonal mißhandelt worden:

„…ließ die Ausländerbehörde Gotha am 4. Dezember 2007 Herrn Li zusammen mit Herrn Chen He Wen verhaften und abschieben. Während Herr Chen nach China geflogen wurde, war Herr Li derart misshandelt worden, dass er nicht reisefähig war. Er kam in das Gefängnis Suhl/Goldlauter. Es gab einen zweiten Abschiebeversuch vom Flughafen Frankfurt. Der Körper von Herrn Li war mit Hämatomen übersäht, er konnte Hände und Füße, an denen er gefesselt war, nicht mehr bewegen, er berichtete, dass er nackt und ohne Decke eingesperrt worden war.“ Vollständiger Bericht vom 4. Januar 2008

Zeichnung eines Häftlings aus dem Abschiebeknast Büren

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Verfahren gegen die Kieler Genossen eingestellt

Uns hat folgende erfreuliche Mitteilung aus Kiel erreicht:

Im Juli wurden – für uns überraschend – erfreulicherweise die vier gegen uns geführten Ermittlungsverfahren wegen angeblicher gefährlicher Körperverletzung (anfangs noch wegen schweren Landfriedensbruch) an einer Gruppe Nazis in Jena am 18.8.07, die sich auf dem Weg zum Rudolf-Hess-Ersatzmarsch befunden haben soll, mangels Beweisen (nach §170 Abs. 2 StPO) eingestellt.

Wir haben uns im letzten dreiviertel Jahr mit drohenden Anklagen und Prozessen auseinandersetzen müssen, versucht den Fall öffentlich zu machen und Spenden für die erwarteten hohen Prozesskosten und Strafen gesammelt. Wir hoffen, dass diese Öffentlichkeitsarbeit vielleicht seinen kleinen Teil zur Einstellung der Verfahren beigetragen hat. Die bisher gesammelten Spenden werden, wie’s aussieht, wohl ziemlich genau ausreichen, um unsere vier AnwältInnen zu bezahlen. Sollte wider Erwarten doch noch Geld übrig bleiben, lassen wir dies anderen Repressionsbetroffenen zukommen.

Wir möchten uns abschließend bei allen GenossInnen bedanken, die uns während des Ermittlungsverfahren unterstützt haben, insbesondere die Rote Hilfe Ortsgruppen Kiel und Jena. Ihr seid klasse!

Solidarität und Kraft senden wir allen von staatlicher Repression betroffenen linken AktivistInnen – in Kiel, – leider gerade brandaktuell – in Jena und überall sonst auf dem Globus!

Das war’s von uns!
Kiel4Jena, 01.08.2008

Anzeigen wegen A.C.A.B.

Laut Polizeibericht wurden bei der Aktion vor dem Braunen Haus am Samstag zwei Antifaschisten wegen Beleidigung angezeigt. Diese Anzeigen sind, wie fast alle Beleidigungsanzeigen von Polizisten, reine Schikane.

Tatsächlich trugen zwei Teilnehmer T-Shirts mit der Aufschrift A.C.A.B. Auf dem T-Shirt des einen stand als Erläuterung dazu „All Cooks are Bastards“. Dabei steht eindeutig fest, siehe etwa hier, dass für sich genommen „All Cops are Bastards“ keine Beleidigung sein kann.

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Anquatschversuch des Verfassungsschtuzes in Erfurt

Am 08.07.2008 versuchten Mitarbeiter des Thüringer Landesamtes für
Verfassungsschutz einen linken Aktivisten aus Erfurt anzuwerben.

Kurz nachdem der betroffene Student um 12:20 Uhr die Einkaufsgalerie
Anger 1 in Erfurt verließ und gerade im Begriff war sich auf den Weg
nach Hause zu begeben, sprach ihn auf dem Erfurter Anger ein etwa 30-35 Jahre alter, schlanker und dunkelhaariger Mann mit Namen an.
Dieser gab sich auch sogleich als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes zu
erkennen, indem er dem Betroffenen seinen Dienstausweis vorzeigte. Er
teilte dem Aktivisten mit, dass er „einmal ganz unverfänglich mit ihm
reden wolle“, über ein noch gegen ihn laufendes Ermittlungsverfahren.
Dieser jedoch zeigte kein Interesse an einer Unterhaltung mit dem
Verfassungsschützer und artikulierte dies deutlich. Anquatschversuch des Verfassungsschtuzes in Erfurt weiterlesen