AlterUni: Veranstaltung zum Versammlungsrecht am 19. Mai

Die neuen Versammlungsgesetze in Bayern und Baden-Würtemberg sorgen nicht ohne Grund für große Aufregung und Angst vor der Verschärfung des Versammlungsrechts auch in den übrigen Bundesländern.

Oftmals vergessen in dieser Diskussion bleibt, dass mit den bisherigen Bestimmungen des Versammlungsgesetzes genug Probleme bestehen. Umfassende Personenkontrollen, „Wanderkessel“ und nicht zuletzt massive Einschüchterung und Gewalt seitens der Polizei sind fast jedem bekannt, der schon einmal an einer Demonstration teilgenommen hat. Jeder, der schon einmal eine Demonstration angemeldet hat, kennt mindestens schikanöse Auflagenbescheide. Und häufig bleibt das Nachspiel vor Gericht nicht aus.

Wir möchten die aktuelle Entwicklung im Umgang mit dem Versammlungsrecht (in Thüringen) darstellen und darüber diskutieren.

Im Rahmen der AlterUni 2009

19. Mai – 17:30 Uhr – Glashaus im Paradies

FDJ-Prozeß: Wer will schon eine Mörderin sein? – Fortsetzung am 18. Mai

Wir möchten in unserem Bericht zum „Soldaten sind Mörder“-Prozeß den Plädoyers nicht vorgreifen. Hier ist der Bericht der OTZ zum Verlauf gestern:

Bundeswehr-Sanitäterin will keine Mörderin sein (OTZ vom 07.05.09)

Zwei FDJ-ler wegen Beleidigung vor Gericht

Jena (OTZ/Prager). Die FDJ lebt. Der Jugendverband der ehemaligen DDR hat – wenn auch in unbedeutender Größe – Wende, Wiedervereinigung und Globalisierung überstanden. Auch das FDJ-Emblem, das einst fast alle Jugendlichen mal am Blauhemd trugen, gibt es in unveränderter Form (www.fdj.de).

Doch während die alte FDJ eine ihrer Hauptaufgaben darin sah, Berufsoffiziere für die Nationale Volksarmee zu rekrutieren, sind Soldaten der Bundeswehr für die geistigen Enkel von Egon Krenz heute Mörder.

Gestern mussten sich zwei Berliner FDJ-Aktivisten vor dem Amtsgericht Jena wegen Beleidigung verantworten. Dem 31-jährigen Maurer Ringo M. und dem 24-jährigen Schüler Johannes O. wird vorgeworfen, am 29. Dezember 2007 in der Jenaer Fußgängerzone Löbderstraße am Rathaus eine 44-jährige Frau aus Hamburg zweimal mit dem Begriff „Mörderin“ betitelt zu haben. Grund: sie war 15 Jahre als Rettungsassistentin bei der Bundewehr tätig und absolvierte Auslandseinsätze in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo. „Dort haben wir nicht nur unsere Soldaten betreut, sondern reguläre Rettungseinsätze für die Zivilbevölkerung gefahren und dabei Leben gerettet. Ich habe nie auf einen Menschen geschossen“, sagte Kerstin P. vor Gericht.

Die beiden Angeklagten hatten zusammen mit weiteren jungen Leuten in der Löbderstraße eine Art Kundgebung abgehalten und Flugblätter verteilt. Auch Kerstin P., die früher in Jena zu Hause war und heute in Hamburg in einem Bundeswehrkrankenhaus arbeitet, drückte man ein Flugblatt in die Hand. Als sie darauf las, dass die Bundewehr Jugendliche zu Mördern mache, schüttelte sie den Kopf und sei daraufhin von Johannes O. angesprochen worden, ob sie dem nicht zustimme. Es folgte eine knapp zehnminütige Diskussion in der sich Kerstin P. als Ex-Soldatin outete und über ihre Sanitätseinsätze erzählte. Doch differenzieren, das hätten die jungen Leute nicht gewollt. Zweimal sei gesagt worden, dass sie eine Mörderin bleibe. Die Verteidiger der beiden Beschuldigten, berufen sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem der Ausspruch „Soldaten sind Mörder“ eine allgemeine Meinungsäußerung darstellt. Die Staatsanwaltschaft geht im konkreten Fall dagegen von einer gezielten Beleidigung von Kerstin P. aus.

Eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße, wie sie Richterin und Staatsanwaltschaft vorschlugen, auch um das Verfahren nicht unnötig zu verteuern, lehnten die beiden Verteidiger aus Berlin ab. Am 18. Mai gibt es eine Fortsetzung in Jena.

Die Angeklagten haben den Vorschlag der Staatsanwaltschaft abgelehnt, einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Organisation (etwa den „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge“??) zu zahlen, um so im Interesse einer „zügigen Prozeßführung“ „die Sache vom Tisch zu kriegen“. Sie haben der Erpressung über die Kosten des Verfahrens widerstanden und nichts (implizit) „eingestanden“. Die Beweisaufnahme wird also fortgesetzt

Amtsgericht Jena, Montag, 18. Mai, 10 Uhr, Saal 1.

Das inkriminierte Flugblatt konnten wir als „Anschauungsmaterial“ für andere potentielle Beleidiger leider nicht besorgen. Über die politischen Ziele der Freien deutschen Jugend kann man sich hier informieren und dann selbst ein Urteil fällen, ob die persönliche Beleidigung ein Mittel ihrer Wahl ist.

Nur soviel noch: Vor „humanitär engagierten“ 44jährigen Frauen wie Kerstin P. muß man sich hüten! Schon deshalb, weil sie ihre Art von „Zivilcourage“ (siehe hier) auch Jahre nach dem Ausscheiden aus „der Truppe“ als Dienstpflicht verstehen und alle ihre „Erkenntnisse“ direkt an den Militärischen Abschirmdienst durchreichen…

„Soldaten sind Mörder“ – Prozeß am 6. Mai

„Soldaten sind Mörder“ schrieb Kurt Tucholsky in „Der bewachte Kriegsschauplatz“ 1932 in der Weltbühne. Das Gericht sprach deren Herausgeber Carl von Ossietzky in dem folgenden Verfahren wegen Beleidigung der Reichswehr frei: Nicht wegen erwiesener Wahrheit, sondern weil „die Soldaten“ ein unbestimmtes Kollektiv sind und als solches nicht beleidigt werden können.

Das entspricht der heutigen Rechtslage und ist auch der Grund, warum mit „All Cops Are Bastards“ zunächst einmal keine Polizisten beleidigt werden können. Die „wehrhafte Demokratie“, die „die Lehren aus Weimar gezogen hat“, weiß sich zu helfen: Immer öfter kommt es zu Verfahren, weil sich einzelne Beamte durch solche Aussagen beleidigt fühlen (etwa hier). Die „persönliche Ehre“ deutscher Beamter und Waffenträger ist den deutschen Gerichten offenbar ein weitaus edleres Rechtsgut als die „Befindlichkeiten“ von Linken, Einwanderern und NS-Opfern aller Art. Und siehe da:

Bei einer Flugblattaktion der Freien deutschen Jugend gegen den Heimatschutz in Jena am 29.12.2007 verteilten 2 FdJler Flugblätter gegen die Militarisierung der bundesdeutschen Gesellschaft und die offizielle Einbindung von zivilen Organisationen und Reservisten in bundeswehrgeführte „Heimatschutz“-Verbände. In dem Flugblatt stand unter anderem, dass Bundeswehrsoldaten dazu ausgebildet werden, zu Mördern an ihresgleichen zu werden. Das störte eine mit dem brutalen Geschäft der Bundeswehr in Afghanistan bestens vertraute Sanitätssoldatin. Sie „suchte das Gespräch“ mit den Aktivisten bis (endlich?) ein Satz fiel, der ihrer Meinung nach für eine Strafanzeige taugte.

Am kommenden Mittwoch findet die Verhandlung vor dem Amtsgericht statt. Die „juristischen Feinheiten“ interessieren uns nicht – es geht vor Gericht darum, Menschen mundtot zu machen, die sich gegen Militarismus und Krieg, gegen den deutschen Drang zur Weltbeherrschung stellen und so die Humanität verteidigen. Ihnen gilt unsere Solidarität.

Soldaten sind Mörder!

6. Mai 2009 – 11.15 Uhr – Amtsgericht Jena – Sitzungssaal 1

Anquatschversuche in Erfurt

In Erfurt kam es in den letzten Tagen mindestens zwei Anquatschversuchen durch Staatsbeamte. Thema waren jeweils die Reaktionen auf die Räumung des Topf-Geländes.

Am Mittwoch abend sprach ein ca. 35-40jähriger Mann im „April“ in der Johannesstraße einen Anwesenden an und versuchte, ihn über die aktuelle Szene in Erfurt auszufragen. Er selbst habe früher in Erfurt autonome Politik gemacht und wolle gerne wissen, wer heute noch aktiv wäre und wo man Leute treffen könnte. Konkret wollte er wissen, was wegen der Räumung geplant wäre. Als der Angesprochene eher verhalten reagierte, wurde der Spitzel konkreter und schlug vor, Leute zusammenzutrommeln, um „was los zu machen“. Er bot dafür an, sein Mobiltelefon zu benutzen. Nachdem ihm mitgeteilt wurde, daß Polizei im Dienst vor Ort nicht erwünscht sei, verlies der Mann den Laden. Er hatte ein auffallend braungebranntes Gesicht, eine kräftige Statur, schwarze, nach hinten gegelte Haare und war ca. 172cm groß. Anquatschversuche in Erfurt weiterlesen

Rundbrief Nr. 1-09

Die neue Ausgabe des Rundbriefes hier (pdf)

Themen: Hausdurchsuchung bei Inhaber von wikileaks, Neues zum Zahnschutz, Angriff auf Spontandemo in Jena, Ortsgruppe in Erfurt gegründet, Strafverfahren wegen des „Festes der Völker“ in Altenburg, Besetztes Haus Erfurt akut räumungsbedroht, „Alter Fritz“: Freispruch in Erfurt

Internetzensur in Deutschland

Nachdem vorige Woche die Wohnung des Betreibers von wikileaks.de durchsucht wurden, sperrte die DENIC (deutsche zentrale Registierungsstelle für domains) nun die homepage.
Pressemitteilung von wikileaks:
Am 9. April 2009 wurde die Wikileaks.de Domain ohne Vorwarnung durch die deutsche Registrierungsstelle DENIC gesperrt.

Die Massnahme folgt zwei Wochen auf die Hausdurchsuchung beim deutschen Domainsponsor Theodor Reppe. Die Durchsuchung wurde durch das Publizieren der australischen Zensurliste für das Internet ausgelöst. Ein Sprecher der zuständigen australischen Behörde ACMA (Australien Communications and Media Authority) sagte gegenüber australischen Journalisten aus, dass man die deutschen Behörden nicht um Amtshilfe gebeten habe.

Die Veröffentlichung dieser Liste entlarvte die geheime Sperrung vieler harmloser Seiten, unter anderem mit politischen Inhalten, und beeinflusste die Debatte um Zensur in Australien massgeblich. Der Vorschlag zur obligatorischen Internetzensur in Australien wird als Konsequenz dieser Debatte vermutlich nicht durch den australischen Senat bestätigt werden.

Am 25. März 2009, einen Tag nach der Durchsuchung, beschloss die deutsche Regierung den Versuch zur Einführung eines kontroversen und von Experten heftig kritisierten bundesweiten Zensursystems für das Internet.

Während die deutschen Behörden dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ gegenüber aussagten, zum Zeitpunkt der Durchsuchung nichts von Wikileaks Rolle als international anerkanntes Pressemedium gewusst zu haben, ist diese ‚Ausrede‘ heute nicht mehr gültig. Bis heute, zwei volle Wochen nach der Durchsuchung, haben die Behörden keinerlei Kontakt zu Wikileaks aufgenommen um den Sachverhalt zu klären.

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NATO-Gipfel: Ausreiseverweigerung für Linksjugend-Aktivisten

Mitgliedern der Linksjugend-Gruppe re[d]solution wurde die Teilnahme am Protestcamp gegen den NATO-Gipfel verboten. Bei einer Kontrolle am Grenzübergang Altenheim stellte sich nach 3 ½ Stunden strengster Durchsuchung und einigen Kaffeepausen der französischen Polizei heraus, dass Gründe vorliegen würden, die gegen eine Einreise sprechen. Dabei hatte die individuelle Sezierung des Gepäcks keine Befunde ergeben – also keine Drogen oder Waffen.

Nachdem also jeder einzeln in Zelten verschwand, durchsucht und befragt wurde, werteten die deutschen und französischen Beamten die Aktion und Personendaten aus. Ein abgewiesenes Mitglied von re[d]solution hatte einen „DieLinke.SDS-Guide“ zum Protest dabei. Dieser wurde beschlagnahmt und als „einschlägiger Flyer mit Aufrufen gegen den NATO-Gipfel“ bezeichnet. Für ihn und drei weitere Genossen bedeutete es das Ende der Anreise, dabei war die Vorfreude auf das Festival im Camp schon groß und sie hatten sich gut vorbereitet.

„Gegen mehrere Insassen des Fahrzeugs lagen polizeiliche Erkenntnisse vor, die auf ihre Zugehörigkeit zur gewaltbereiten linken Szene hinweisen.“ NATO-Gipfel: Ausreiseverweigerung für Linksjugend-Aktivisten weiterlesen

Räumungsurteil gegen Besetztes Haus Erfurt

Die Verurteilten im Prozess zur Räumung des Topf&Söhne-Geländes haben in einer Pressemitteilung erklärt:

„Am 3.4.2009 wurden 19 Personen verurteilt, das besetzte Topf&Söhne-Gelände in Erfurt zu räumen. Der Prozess war von Anfang an von zweifelhaften rechtsstaatlichen Standards geprägt. Die Geladenen bezweifeln die Rechtmäßigkeit der Weitergabe ihrer personenbezogener Daten durch die Polizei. Zwei Personen wurden beim Brand am 4.2.2009 vor dem besetzten Gelände kontrolliert, 18 weitere bei einer Besetzung in der Hohenwindenstraße aufgegriffen. Letztlich lässt sich bei niemandem der Geladenen eine direkte Zugehörigkeit zu der Besetzer_innengruppe der Rudolstädter Straße beweisen.

Die Kammer des Landgerichts folgt bei ihrer Urteilsfindung der Rechtsauffassung der Immobilienfirma Domicil Hausbau GmbH, wonach die Antragsgegner_innen zeigen müssen, dass sie nicht auf dem besetzten Gelände wohnen. Absurderweise wurden jedoch die Personen, denen die Antragsschrift nicht zugestellt werden konnte, nicht verurteilt.

Schon zum ersten Verhandlungstag am 13.3.2009 erfolgte eine Vorverurteilung durch den zu dieser Zeit vorsitzenden Richter Schilling, der die Besetzer_innen im MDR als Chaoten bezeichnete. Nun wurde dieser aufgrund seiner Befangenheit ausgewechselt und die Verhandlung wurde am 3.4.2009 wiederholt, wobei diesmal noch am selben Tag das Urteil gesprochen wurde.

Die Betroffenen erklären zur angewandten Praxis: „Es ist nicht unser Rechtsstaat und es verwundert uns nicht, wenn er seine eigenen Spielregeln nicht einhält. Hier soll offenbar ein antifaschistisches Kulturprojekt mit allem Mitteln des Rechts platt gemacht werden.“

Quelle: Infoladen Sabotnik Erfurt

17 Festnahmen bei Solidemo in Erfurt

Am Freitagabend fand eine spontane Demonstration in Erfurt statt. Lautstark zogen die 50 TeilnehmerInnen mit Transparenten und Fahnen in Richtung Innenstadt. Dabei wurden Parolen wie „Miete verweigern, Kündigung ins Klo, Häuser besetzten sowieso“ skandiert. Anlass für die Demonstration war das am Tag zuvor in Münster, durch die Polizei, geräumte besetzte Haus in der Grevenerstraße 51-55. Mit dieser Demonstration sollte die Solidarität mit den von der Räumung Betroffenen zum Ausdruck gebracht werden. Auch wollten die DemonstrantInnen auf die weiterhin nicht geklärte Situation des besetzten Haus in Erfurt auf dem ehemaligen Topf und Söhne Geländes aufmerksam machen. Nach wenigen Metern wurden die TeilnehmerInnen von am Rande stehenden Nazis, die sichtlich betrunken waren, beschimpft und provoziert. Laut Polizeibericht sollen im weiteren Verlauf der Demonstrationen Läden geplündert und Bauabsperrungen niedergerissen worden sein. Dabei erwischte es den neuen Thor-Steinarladen „Trondheim“ in der Neuwerkstraße, der nun genügend mit Frischluft versorgt ist. Es gab im Umfeld der Spontandemonstration 17 Festnahmen, und teilweise erkennungsdienstliche Behandlungen. Die Polizei ermittelt wegen schweren Landfriedensbruchs, Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung sowie Raub. Die Spontandemo zeigt, dass in Erfurt die Auseinandersetzungen um Naziläden und das Besetzte Haus spannend bleiben.

Die Ortgruppe der Roten Hilfe Erfurt ruft alle Menschen die im Zusammenhang mit dieser Aktion staatlicher Repression unterzogen werden sollen auf sich bei uns zu melden.

Quelle: Rote Hilfe Erfurt

Hausdurchsuchung bei WikiLeaks.de Domaininhaber

Um kurz nach 21 Uhr wurden am heutigen Dienstag den 24. Maerz 2009 die Wohnorte von Theodor Reppe, dem Domaininhabers von Wikileaks.de durch die saechsische Polizei, vertreten durch sieben Polizeibeamte in Dresden und vier Beamte in Zivil in Jena, durchsucht. Grund fuer die Durchsuchung sind laut Protokoll die „Verbreitung pornographischer Schriften“ und das „Auffinden von Beweismitteln“ in diesem Zusammenhang. Die Durchsuchung erfolgte aufgrund seines Status als Domaininhaber der Wikileaks.de Domain.

Die Polizei wollte dem Durchsuchten gegenueber keine weitere Angaben machen und es wurde kein Kontakt zu Wikileaks aufgenommen. Es ist folglich nicht vollkommen klar wieso durchsucht wurde, allerdings hat Wikileaks, in seiner Rolle als Verteidiger von Pressefreiheiten, Zensurlisten aus Australien, Thailand, Daenemark und anderen Laendern publiziert. Diese Listen enthalten unter anderem Links zu pornografischen Seiten.

weiterlesen auf wikileaks.de