NATO-Gipfel: Ausreiseverweigerung für Linksjugend-Aktivisten

Mitgliedern der Linksjugend-Gruppe re[d]solution wurde die Teilnahme am Protestcamp gegen den NATO-Gipfel verboten. Bei einer Kontrolle am Grenzübergang Altenheim stellte sich nach 3 ½ Stunden strengster Durchsuchung und einigen Kaffeepausen der französischen Polizei heraus, dass Gründe vorliegen würden, die gegen eine Einreise sprechen. Dabei hatte die individuelle Sezierung des Gepäcks keine Befunde ergeben – also keine Drogen oder Waffen.

Nachdem also jeder einzeln in Zelten verschwand, durchsucht und befragt wurde, werteten die deutschen und französischen Beamten die Aktion und Personendaten aus. Ein abgewiesenes Mitglied von re[d]solution hatte einen „DieLinke.SDS-Guide“ zum Protest dabei. Dieser wurde beschlagnahmt und als „einschlägiger Flyer mit Aufrufen gegen den NATO-Gipfel“ bezeichnet. Für ihn und drei weitere Genossen bedeutete es das Ende der Anreise, dabei war die Vorfreude auf das Festival im Camp schon groß und sie hatten sich gut vorbereitet.

„Gegen mehrere Insassen des Fahrzeugs lagen polizeiliche Erkenntnisse vor, die auf ihre Zugehörigkeit zur gewaltbereiten linken Szene hinweisen.“ NATO-Gipfel: Ausreiseverweigerung für Linksjugend-Aktivisten weiterlesen

Räumungsurteil gegen Besetztes Haus Erfurt

Die Verurteilten im Prozess zur Räumung des Topf&Söhne-Geländes haben in einer Pressemitteilung erklärt:

„Am 3.4.2009 wurden 19 Personen verurteilt, das besetzte Topf&Söhne-Gelände in Erfurt zu räumen. Der Prozess war von Anfang an von zweifelhaften rechtsstaatlichen Standards geprägt. Die Geladenen bezweifeln die Rechtmäßigkeit der Weitergabe ihrer personenbezogener Daten durch die Polizei. Zwei Personen wurden beim Brand am 4.2.2009 vor dem besetzten Gelände kontrolliert, 18 weitere bei einer Besetzung in der Hohenwindenstraße aufgegriffen. Letztlich lässt sich bei niemandem der Geladenen eine direkte Zugehörigkeit zu der Besetzer_innengruppe der Rudolstädter Straße beweisen.

Die Kammer des Landgerichts folgt bei ihrer Urteilsfindung der Rechtsauffassung der Immobilienfirma Domicil Hausbau GmbH, wonach die Antragsgegner_innen zeigen müssen, dass sie nicht auf dem besetzten Gelände wohnen. Absurderweise wurden jedoch die Personen, denen die Antragsschrift nicht zugestellt werden konnte, nicht verurteilt.

Schon zum ersten Verhandlungstag am 13.3.2009 erfolgte eine Vorverurteilung durch den zu dieser Zeit vorsitzenden Richter Schilling, der die Besetzer_innen im MDR als Chaoten bezeichnete. Nun wurde dieser aufgrund seiner Befangenheit ausgewechselt und die Verhandlung wurde am 3.4.2009 wiederholt, wobei diesmal noch am selben Tag das Urteil gesprochen wurde.

Die Betroffenen erklären zur angewandten Praxis: „Es ist nicht unser Rechtsstaat und es verwundert uns nicht, wenn er seine eigenen Spielregeln nicht einhält. Hier soll offenbar ein antifaschistisches Kulturprojekt mit allem Mitteln des Rechts platt gemacht werden.“

Quelle: Infoladen Sabotnik Erfurt

17 Festnahmen bei Solidemo in Erfurt

Am Freitagabend fand eine spontane Demonstration in Erfurt statt. Lautstark zogen die 50 TeilnehmerInnen mit Transparenten und Fahnen in Richtung Innenstadt. Dabei wurden Parolen wie „Miete verweigern, Kündigung ins Klo, Häuser besetzten sowieso“ skandiert. Anlass für die Demonstration war das am Tag zuvor in Münster, durch die Polizei, geräumte besetzte Haus in der Grevenerstraße 51-55. Mit dieser Demonstration sollte die Solidarität mit den von der Räumung Betroffenen zum Ausdruck gebracht werden. Auch wollten die DemonstrantInnen auf die weiterhin nicht geklärte Situation des besetzten Haus in Erfurt auf dem ehemaligen Topf und Söhne Geländes aufmerksam machen. Nach wenigen Metern wurden die TeilnehmerInnen von am Rande stehenden Nazis, die sichtlich betrunken waren, beschimpft und provoziert. Laut Polizeibericht sollen im weiteren Verlauf der Demonstrationen Läden geplündert und Bauabsperrungen niedergerissen worden sein. Dabei erwischte es den neuen Thor-Steinarladen „Trondheim“ in der Neuwerkstraße, der nun genügend mit Frischluft versorgt ist. Es gab im Umfeld der Spontandemonstration 17 Festnahmen, und teilweise erkennungsdienstliche Behandlungen. Die Polizei ermittelt wegen schweren Landfriedensbruchs, Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung sowie Raub. Die Spontandemo zeigt, dass in Erfurt die Auseinandersetzungen um Naziläden und das Besetzte Haus spannend bleiben.

Die Ortgruppe der Roten Hilfe Erfurt ruft alle Menschen die im Zusammenhang mit dieser Aktion staatlicher Repression unterzogen werden sollen auf sich bei uns zu melden.

Quelle: Rote Hilfe Erfurt

Hausdurchsuchung bei WikiLeaks.de Domaininhaber

Um kurz nach 21 Uhr wurden am heutigen Dienstag den 24. Maerz 2009 die Wohnorte von Theodor Reppe, dem Domaininhabers von Wikileaks.de durch die saechsische Polizei, vertreten durch sieben Polizeibeamte in Dresden und vier Beamte in Zivil in Jena, durchsucht. Grund fuer die Durchsuchung sind laut Protokoll die „Verbreitung pornographischer Schriften“ und das „Auffinden von Beweismitteln“ in diesem Zusammenhang. Die Durchsuchung erfolgte aufgrund seines Status als Domaininhaber der Wikileaks.de Domain.

Die Polizei wollte dem Durchsuchten gegenueber keine weitere Angaben machen und es wurde kein Kontakt zu Wikileaks aufgenommen. Es ist folglich nicht vollkommen klar wieso durchsucht wurde, allerdings hat Wikileaks, in seiner Rolle als Verteidiger von Pressefreiheiten, Zensurlisten aus Australien, Thailand, Daenemark und anderen Laendern publiziert. Diese Listen enthalten unter anderem Links zu pornografischen Seiten.

weiterlesen auf wikileaks.de

„Alter Fritz“: Freispruch in Erfurt

Mit einem Freispruch endete am Freitag, 6. Februar, das Strafverfahren gegen eine Frau aus dem Landkreis Gotha, die wegen der Beteiligung am Überfall auf die Nazikneipe „Alter Fritz“ am 23. Juni 2007 angeklagt war. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Erfurt dauerte nur eine Dreiviertelstunde. Der einzige Belastungszeuge hatte lediglich beobachtet, daß die Betroffene in der Demo mitgelaufen war; an Gewalttätigkeiten habe sie sich nicht beteiligt. Wegen des Angriffs auf den „Alten Fritz“ läuft noch ein weiteres Verfahren gegen eine Frau aus Jena, wobei die Staatsanwaltschaft eine Einstellung gem. § 154 StPO ohne weiteren Prozeß anstrebt.

Den Angriff auf den „Alten Fritz“ hatte der CDU-Abgeordnete Michael Panse im Sommer 2007 zum Anlaß für eine Landtagsanfrage zum „Linksextremismus“ genommen (1). Später schaltete sich auch die Erfurter NPD ein und veröffentlichte Namen und Adressen von elf der vierzehn kurz nach dem Überfall festgenommenen Antifaschisten im Internet. Diese persönlichen Daten waren den Nazis von einem Angehörigen der Polizei oder einer anderen Behörde zugespielt worden (2).

Daß diese Angelegenheit jetzt einen so erfreulichen Ausgang genommen hat, liegt auch daran, daß von den vierzehn Verhafteten kein einziger eine Aussage bei der Polizei gemacht hat. An dieses Beispiel sollten alle in Zukunft denken!

Unsere Solidarität kennt keine Grenzen!

Infoveranstaltung zur Repression gegen die Tierbefreiungsbewegung in Österreich und zum aktuellen Stand des mg-Verfahrens am 16. Februar

Im Mai 2008 holte der österreichische Staat zum Schlag gegen die Tierbefreiungs- und Tierschutzbewegung aus. Nach jahrelangen Ermittlungen und Überwachungen folgte am 21.05. eine Durchsuchungswelle, in deren Anschluss 10 Aktivist_innen der Tierbefreiungs- und Tierschutzbewegung für Monate in Untersuchungshaft genommen wurden. Die rechtliche Grundlage bildet der Paragraph 278a des österreichischen Strafgesetzbuches, der Vorwurf Bildung einer kriminellen Organisation.
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ACHTUNG! Neues zum Zahnschutz

In unseren Rundbriefen 1/08 (PDF) und 2/08 (PDF) berichteten wir von zwei Verfahren gegen Genossen, bei denen in der Nähe von Versammlungen ein Zahnschutz gefunden wurde. Nachdem im ersten Verfahren das Amtsgericht Erfurt freigesprochen hatte, hat sich die Lage inzwischen geändert. Zwar wurde der Marburger Genosse in der Berufungsverhandlung nicht verurteilt (Einstellung im Hinblick auf eine andere Verurteilung gem. § 154 StPO). Das Landgericht Erfurt erklärte jedoch, daß es einen Zahnschutz für eine Schutzwaffe nach § 27 des Versammlungsgesetzes hält.

Mit diesem Wissen um einen sicheren Erfolg erschien am 29. Januar 2009 ein Erfurter Oberstaatsanwalt als Sitzungsvertreter in der erneuten Verhandlung gegen den Weimarer Genossen. Vor die Alternative gestellt, einer Einstellung zuzustimmen und 10 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten oder sich auf ein langes Verfahren bis hin zum Oberlandesgericht einzulassen, entschied sich der Genosse für das überschaubarere Übel.

Was bedeutet das für alle Aktivisten?

Die Rechtsfrage, ob ein Zahnschutz eine „Schutzwaffe“ ist, ist bislang nicht höchstrichterlich geklärt. Die Argumente dagegen sind stark und das Landgericht Cottbus hat dementsprechend entschieden. Zumindest im Landgerichtsbezirk Erfurt muß jedoch mit Strafen gerechnet werden, die erst vom Thüringer Oberlandesgericht kassiert werden können.

Wir verstehen gut, daß Betroffene Einstellungen vorziehen. Wir möchten Euch aber ermutigen, diesen Streit auszutragen, wenn Ihr selbst betroffen seid. Zumindest das Kostenrisiko können wir Euch weitgehend abnehmen (unbedingt vorher mit uns absprechen!)

Die uns vorliegenden Berichte deuten darauf hin, daß die Strafverfolgung wegen derartiger Demonstrationsdelikte (Mundschutz, Halstuch etc.) deutlich strenger wird. Betroffen sind vor allem Jugendliche. In dieser Lage benötigen wir geeignete Präzedenzurteile, die diese Entwicklung bremsen oder aufhalten.

Unser Staat ist in Ordnung

Rentner muss in Haft wegen Schwarzfahrens (OTZ vom 21.01.09)

73-jähriger Geraer ist Wiederholungstäter
Gera (OTZ/Lowe). Für insgesamt zehn Monate muss ein 73-jähriger Rentner aus Gera wegen Schwarzfahrens ins Gefängnis. Der Mann wurde gestern am Geraer Amtsgericht zu vier Monaten Haft verurteilt. Hinzu kommen sechs Monate aus einer früheren Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt worden waren.

Dem Geraer wurden sieben Fälle der so genannten Leistungserschleichung aus dem Jahr 2008 vorgeworfen. Er war dabei erwischt worden, wie er ohne Fahrschein Straßenbahnen benutzte. Die Kosten von jeweils 1,60 Euro seien ihm zu hoch gewesen, sagte der Angeklagte, der sich ansonsten geständig zeigte. Obwohl der entstandene Schaden mit 11,20 Euro gering ausfiel, entschloss sich das Gericht unter Vorsitz des Strafrichters Eugen Weber, dem Antrag des Amtsanwaltes auf eine Haftstrafe zu folgen. Schwer wog die Tatsache, dass der Angeklagte mehrfach wegen der gleichen Delikte vorbestraft ist. Das Gericht sprach von 53 bislang bekannt gewordenen Fällen.

Seit 1999 musste sich der Schwarzfahrer immer wieder wegen dem Erschleichen von Leistungen verantworten und wurde zu Geldstrafen verurteilt. 2004 sollte er für ein Jahr ins Gefängnis. Damals standen 43 Fälle von Fahren ohne Fahrschein zu Buche. Sechs Monate hat der notorische Schwarzfahrer abgesessen. Trotz folgender Bewährung habe er weiter Straftaten begangen, so der Richter.

Anwerbeversuche des VS häufen sich

Die Rote Hilfe verzeichnet immer mehr Anwerbeversuche durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Ein Gespräch mit Pressesprecher Tim Janssen (junge Welt vom 19.12.08)

Am 11. Dezember gab es in Hamburg einen Versuch der Spitzelanwerbung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, von dem die Rote Hilfe erfuhr. Was ist passiert?

Es war ein klassischer Anwerbeversuch: Zwei Männer klingelten gegen 14 Uhr an der Tür eines linken Aktivisten mit anarchistischem Selbstverständnis. Sie eröffneten das Gespräch mit »Hallo, ich bin der Thomas; das ist der Matthias, wir kommen vom Bundesamt für Verfassungsschutz.« Daraufhin hat der Angesprochene den beiden Männern die Tür vor der Nase zugeknallt.

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Wegen Party feiern: Insgesamt 1100 Euro Geldstrafen in Erfurt

Bericht des Infoladens Sabotnik:

Am 28.11. wurde vor dem Amtsgericht in Erfurt gegen fünf Personen wegen einer zeitweisen Hausbesetzung am 16.05.2007 in der Gotthardstraße (an der Krämerbrücke) verhandelt. Vor dem Jugendgericht wurden alle fünf wegen Hausfriedensbruch, zwei zusätzlich wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. Eine Person wurde darüber hinaus noch eine versuchte Körperverletzung gegen einen eingesetzten Polizisten vorgeworfen.

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