Versammlungsrecht: Zur aktuellen Situation in Thüringen. Stand 29.04.2020

Durch den Druck von der Straße und der Gerichte hat die Thüringer Landesregierung eingelenkt, ihre aktuelle Corona-Verordnung geändert und das absolute Versammlungsverbot wenigstens etwas geöffnet. Dass die Landesregierung in diesem Zusammenhang davon spricht, „Versammlungen zu erlauben“1 zeigt etwas über ihre Haltung zum Versammlungsrecht. Denn tatsächlich ist es unser Recht auf die Straße zu gehen, dass uns nicht von der Landesregierung erlaubt werden muss, vielmehr hatten sie es komplett verboten.

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Gemeinsame Zugfahrt von Jena zur Frauenkampftagsdemo zur JVA Chemnitz am 7.3.

Geteilter Aufruf der GG/BO Jena

https://gefangenensolijena.noblogs.org/post/2020/03/04/gemeinsame-zugfahrt-von-jena-zur-frauenkampftagsdemo-zur-jva-chemnitz-am-7-3/

Dieses Jahr findet zum vierten Mal anlässlich des Frauenkampftags eine Demonstration zur Frauen-JVA Chemnitz statt, siehe den Aufruf auf der Seite des Anarchist Black Cross Dresden.

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Zschächners §129-Verfahren: ‚Sperrt die Linken ein!‘

Mitteilung der Roten Hilfe OG Erfurt, Jena, Südthüringen Mai 2019

Wie durch eine parlamentarische Anfrage des Landtagsabgeordneten Steffen Dittes öffentlich wurde, läuft in Thüringen seit dem 21.02.2018 ein Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß §129 StGB, das der „politischen Kriminalität links“ zugeordnet wird. Dieses liegt in der Hand der Staatsanwaltschaft Gera und richtet sich gegen sechs Beschuldigte. Obwohl der inzwischen berüchtigte Rechtsaußen-Staatsanwalt Martin Zschächner nun nicht mehr im Bereich Staatsschutz tätig ist, bleibt das Verfahren aktuell und damit auch die vermutlich laufenden Ermittlungsmaßnahmen.

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Neujahrsempfang am 12. Januar

Hiermit laden wir euch zum Neujahrsempfang der Ortsgruppe Jena ein.

Wir treffen uns am 12. Januar 2019 um 19.30 Uhr im Infoladen.
Es gibt Sekt, Häppchen und Musik!

Wir freuen uns, mal ein bißchen „einfach nur so“ mit euch zu quatschen, Geschichten sind gern gesehen, beraten wird aber nur mit akutem Haftbefehl oder Durchsuchungsbeschluss!

Wer mit Seehofer-Maske kommt, kriegt Krim-Sekt…

Wir freuen uns auf euch!

Eure OG Jena

Mit Schädelmessung gegen Antifaschisten: Staatsanwaltschaft Gera blamiert sich

Den 1. Mai 2017 haben viele Antifaschist*innen sicherlich noch in Erinnerung: Die am Nationalsozialismus orientierte Partei „Der Dritte Weg“ marschierte uniformiert und mit Trommelrhythmus durch Gera. Trotz vieler Antifaschist*innen konnte der Aufmarsch nicht maßgeblich gestört werden. Die Polizei beschränkte sich an dem Tag auf die Absicherung des Naziaufmarschs und die Schikane verschiedener Gegendemonstrierender im Nachgang der Demo. In der Folge gab es eine Reihe von Anklagen wegen Vermummung gegen Teilnehmer*innen der Gegendemo. Als die Staatsanwaltschaft in einem Fall keinerlei Beweis für die Zuordnung des Angeklagten zu einer vermummt gefilmten Person aus der Gegendemo hatte, griff sie ganz tief in die Kiste der Repressionsmaßnahmen: Ein anthropologisches Gutachten sollte her!Schon der Strafbefehl, den Staatsanwalt (StA) Zschächner beantragt hatte, wurde aufgrund der mangelnden Beweise vom zuständigen Richter nicht erlassen. Stattdessen wurde eine Hauptverhandlung angesetzt. Am ersten Verhandlungstag war nur ein Polizeizeuge der sächsischen Bereitschaftspolizei geladen, der als Videobearbeiter keine Aussage darüber treffen konnte, ob der Angeklagte auch die vermummt gefilmte Person ist. Der Angeklagte verweigerte dazu jegliche Aussage. Auch der Richter hielt nach eigener Anschauung den Angeklagten nicht für die vermummt gefilmte Person. Er wollte bereits zu diesem Zeitpunkt das Verfahren einfach einstellen und fragte den Vertreter der Staatsanwaltschaft nach Einwänden. Nun saß dort nicht der Bearbeiter der Akte, StA Zschächner, sondern einer seiner Kollegen. Der erbat eine Verhandlungspause, um sich mit Zschächner abzusprechen. Aus der Pause brachte er dann eine innovative Anregung des Kollegen Zschächner mit: Ein anthropologisches Gutachten sollte die Übereinstimmung des Angeklagten mit der Person aus dem Video klären. Der Richter erboste sich schon hier über die Sturheit des StA und mahnte ein Bewusstsein für die Verwendung von Steuergeldern angesichts einer einfachen Vermummungshandlung an. Die Verteidigung argumentierte an dieser Stelle, dass der Straftatbestand der Vermummung nicht einmal eröffnet wäre und der Angeklagte alleine deswegen freizusprechen sei.

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Hausbesetzerprozess „löst sich in Luft auf“

Am 23.10.2018 wurde am Jenaer Amstgericht die Verhandlung gegen zwei mutmaßliche Hausbesetzer der Carl-Zeiss-Straße 10 eröffnet. Während die Justiz dafür zwei Jahre gebraucht hat, war er Prozess umso schneller vorbei: Weder waren die Strafanträge wegen Hausfriedensbruch rechtmäßig gestellt worden noch erfüllte der vorgeworfene Aufenthalt des einen Angeklagten den Tatbestand der Nötigung. Es ergingen daher ein Freispruch und zwei Einstellungen auf Staatskosten. Wolja hat dazu ausführlicher berichtet: https://wolja.noblogs.org/post/2018/11/01/in-luft-augeloest-rechtsfehlerhafter-prozess-um-besetzung-der-carl-zeiss-strasse-10-endet-ohne-strafen/

Nie wieder Bayern – Wenn die Demoanreise in der Haft endet

*Update am 24.9.2018, 11.30*

Das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG), ein Polizeistaatsgesetz der schlimmsten Sorte, zeigt deutlich seine Wirkung: Als letzte Woche mehr als 50 Aktivist*innen aus Richtung München mit dem Zug den Protesten gegen den „informellen Gipfel der Staats- und Regierungschefs“ nach Salzburg anreisen wollten, wurden sie vor der deutsch-österreichischen Grenze an der Weiterreise gehindert. Ohne dass es Tatvorwürfe gegen sie gab, wurden 17 Personen „zur Prävention von Straftaten“ in Gewahrsam genommen und am Abend mit Ausreiseverboten für den 20.9. wieder rausgelassen. Ihnen wurden die Ausweise abgenommen und Meldeauflagen bis einem Zeitpunkt nach Ende der Proteste auferlegt. Die Ausreiseverbote wurden gem. § 10 Passgesetz mit dem zu befürchtenden Schaden am „Ansehen der BRD im Ausland“ begründet.

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