Thüringer Justiz verfolgt Versammlungsleiter

In diesem Jahr hat die Rote Hilfe Jena von fünf versammlungsrechtliche Strafverfahren gegen (vermeintliche) Demoleiter erfahren. Die Betroffenen sind bekannte Aktivisten; das prominenteste Opfer ist ver.di-Fachbereichsleiter Handel Angelo Lucifero. Häufig wurden schikanöse Auflagen verhängt, und in Jena herrschte einen Tag lang Ausnahmezustand. Auf Demonstrationen gewalttätige Polizisten bleiben hingegen straffrei.

3000 € Strafe für Gewerkschaftsfunktionär – Persilschein für gewalttätige Polizisten
Am 23. und am 25. Oktober diesen Jahres sollte vor dem Amtsgericht Erfurt ein Prozeß gegen den engagierten Gewerkschafter Angelo Lucifero stattfinden. Die Staatsanwaltschaft warf ihm zwei Verstöße gegen das Versammlungsgesetz sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor.
Am Morgen des 4. März 2005 hatten ver.di-Mitglieder im Rahmen einer Tarifauseinandersetzung die Zufahrt zur Landeszentralbank in Erfurt blockiert. Die herbeigerufene Polizei versuchte, die Kundgebung aufzulösen. Dabei wurde Angelo festgenommen: Mindestens zwei Polizisten drückten ihn zu Boden, einer kniete auf seinem Rücken. In dieser Haltung soll er gezielt nach einem weiteren, hinzukommenden Polizisten getreten haben – unmöglich, aber für die Staatsanwaltschaft Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Dagegen blieb Angelos Anzeige folgenlos. Die Einstellung des Verfahrens wegen Körperverletzung stützt sich maßgeblich auf die Aussagen der beschuldigten Polizisten. Diese hätten zu Recht Gewalt angewendet, um gegen Angelos Widerstand seine Identität festzustellen. Glaubwürdiger erscheinen Zeugenaussagen, nach denen der Gewerkschafter festgenommen worden sei, weil er sich geweigert hatte, den Lautsprecherwagen wegzufahren. Ein Zeuge hatte über den Polizeifunk die Meldung „Angelo Lucifero, Linksradikaler, sofortiger Zugriff“ gehört. Mit welcher Tendenz ermittelt wurde, zeigt der Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft. Darin wird der Lautsprecherwagen (des Opfers) als „PKW des Beschuldigten“ bezeichnet.
Die Staatsanwaltschaft warf Angelo weiter vor, die Kundgebung zu spät angemeldet zu haben. Das Fax mit der Anzeige sei erst eine halbe Stunde nach Beginn der Aktion abgeschickt worden. Hier wurde der Aussage des Beschuldigten, schon eine Stunde früher gefaxt zu haben, nicht geglaubt.
Der dritte Anklagepunkt bezog sich auf eine Demonstration zum „Tag der Einheit der Menschen“ am 3. Oktober 2005 in Erfurt. Angelo habe zugelassen, daß Demonstranten ein Absperrband mit Unterschriftenlisten für ein Mindestlohn- und Vergabegesetz an der Staatskanzlei befestigten.
Gegen den auch mathematisch schlechten Strafbefehl (60, 30 und 40 Tagessätze zu 60 € summierten sich auf 6000 €) hatte Angelo Einspruch eingelegt. Der anberaumte Prozeß wurde jedoch in letzter Minute abgesagt, das Verfahren gegen Zahlung von „nur“ 3000 € an gemeinnützige Einrichtungen eingestellt.

Dreitägige Hauptverhandlung wegen Flugblattverteilung
Schon Ende 2005/Anfang 2006 wurde in Jena drei Tage verhandelt gegen die Aktivistin S. Sie hatte für den 27. Juli 2005 eine Kundgebung vor der „Kulturarena“ angemeldet, um gegen die zu hohen Preise zu protestieren. Die Versammlung wurde vom Ordnungsamt verlegt. Sie dauerte dann nur wenige Minuten, weil am zugewiesenen Platz das „Kulturarena“-Publikum nicht erreicht werden konnte. Daß S. nachher noch am angemeldeten Ort Flugblätter verteilt hatte, wertete der Jugendrichter schon vor Beginn der Beweisaufnahme als Straftat, obwohl es zu keinen Störungen gekommen war. Schließlich wurde das Verfahren eingestellt. RH-Mitglieder beteiligten sich an der Organisation einer Soliparty im Haus, die 220 € zur Unterstützung von S. einbrachte.

Wer Studentendemos nicht anmeldet, bekommt Strafverfahren
Seit dem 28. Juni 2006 sind zwei Ermittlungsverfahren anhängig wegen einer Demonstration von 500 Jenaer Studenten gegen das neue Hochschulgesetz. Die Teilnehmer hatten einige Minuten den ICE Berlin – München gestoppt. Die Polizei erklärte die Aktivisten B. und A. zu Demonstrationsleitern, wahrscheinlich weil sie als einzige namentlich bekannt waren. Ihnen wird angelastet, daß die Demo nicht angemeldet wurde. Die Polizei suchte in der Folgezeit studentische Aktivisten auf: Sie sollten zukünftig ihre Aktionen anmelden.

Wer Studentendemos anmeldet, darf sie nicht durchführen
Umso überraschender traf A. daher ein „Demoleitungsverbot“ im Oktober. Ihre Anmeldung einer weiteren Studentendemo beantworte die Stadtverwaltung Jena mit einem formlosen Schreiben: Sie dürfte die Versammlung nicht durchführen, weil sie in der Vergangenheit stets unkooperativ gewesen sei und das erwähnte Strafverfahren laufe. Geistiger Urheber des Schreibens scheint Jenas Oberpolizist zu sein. Er nannte im Kooperationsgespräch jedoch nur das NPD-„Fest der Völker“ 2005 als Beispiel für A.s „ständige Verweigerung“ – an diesem Tag hatte A. aber keine Versammlung angemeldet.

„Die Welt zu Gast bei Freunden“: Ausnahmezustand in Jena
Für den 10. Juni 2006 hatte die NPD erneut eine Großveranstaltung mit internationaler Beteiligung – das „Fest der Völker 2“ – angekündigt und wie im Vorjahr waren auch etliche Gegendemonstrationen geplant. Unter Verweis auf die laufende Fußball-WM rief das Jenaer Ordnungsamt jedoch den Polizeinotstand aus: Neben dem „Völker-Fest“ wurden auch alle antifaschistischen Versammlungen mit einer stereotypen Begründung verboten (ausführlicher unter http://www1.autistici.org/jena06/news/polizeinotstand.html.)

Grundrechtsferne Thüringer Provinz
Noch kritischer schätzt die Rote Hilfe Jena die Zustände in der Provinz ein. In Altenburg registrierte und durchsuchte die Polizei am 20. Mai 2006 alle Teilnehmer einer Demonstration gegen den NPD-„Thüringentag der nationalen Jugend“ in Altenburg. Ohne erkennbaren Anlaß wurde von der Polizei gefilmt. Stangentransparente wurden nicht zugelassen. Und der Kyffhäuserkreis beschränkte die Größe von Transparenten auf 1 x 2 Meter, als am 7. Oktober im Freienbessinger Wald (bei Sondershausen) die Anti-G8-Gruppe BergsteigerInnen gegen die menschenunwürdige Unterbringung von Migranten demonstrierte.

Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat, melde sich bitte bei uns. Wir wollen diese Fälle sammeln, um einen besseren Überblick über die versammlungsrechtliche Lage in Thüringen zu gewinnen und Gegenstrategien zu erarbeiten.

R., Rote Hilfe Jena