Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt gegen zwei Gewerkschafterinnen

Mitteilung der GewerkschafterInnen gegen Rechts

Wie jetzt bekannt wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft Erfurt auf Strafantrag des NPD-Bundesgeschäftsführers Frank Schwerdt gegen die IG-Metall-Sekretärin Dorothee Wolf und einen weiteren Gewerkschafter – weil sie versucht haben, am 1. Mai 2007 eine antifaschistische Spontankundgebung anzumelden. Unklar ist, wie die NPD an die Namen der beiden Beklagten gekommen ist.

Die Vorgeschichte: Am 1. Mai 2007 wollten NPD und “freie Kameradschaften�? in Erfurt aufmarschieren. Mit zahlreichen und vielfältigen Gegenaktionen gelang es, den Aufmarsch zu verhindern. Ein Haupthindernis auf der Strecke war eine Sitzblockade von einigen hundert AntifaschistInnen vor dem ver.di-Haus und später am Kaffeetrichter, direkt auf der Route der Nazi-Demo. Dorothee Wolf und ein weiterer Gewerkschafter hatten damals versucht, die schon bestehende Sitzblockade beim Ordnungsamt Erfurt als spontane Kundgebung anzumelden – was nicht gelungen war, weil der Anmeldung der NPD Vorrang eingeräumt wurde. Zu diesem Zeitpunkt sollte die Sitzblockade also von der Polizei geräumt werden, was aber aufgrund der Kräfteverhältnisse nicht geschah. So weit, so gut. Aber die Vorgänge sollten ein juristisches Nachspiel haben.

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