Man muss die Dinge beim Namen nennen: Lars Weber-Nazi

Klage von Nazi-Schläger Weber am Landgericht Gera abgewiesen

Lars Weber erhob Klage gegen einen Antifaschisten, der ihn auf einer Veranstaltung in Weida 2006 als Neonazi bezeichnet hatte. Gegen einen weiteren Antifaschisten erhob er Klage, weil dieser über die Veranstaltung im Offenen Kanal Gera berichtet hatte. Weber forderte 28.000 Euro Schadenersatz, weil sein „Ehrgefühl“ angekratzt worden sei. Das Landgericht Gera wies seine Klage am Freitag ab.

Tatsächlich IST Lars Weber ein Nazi:

In den 90er Jahren gehörte es zu Lars Webers Hobbies Punks, Ausländer und Obdachlos zusammenzuschlagen. Heute ist er Betreiber einer Security-Firma. Der vorbestrafte Weber leitet den Kampfsportclub „Eastside Gera.gym“. Dieser Verein beherbergt rechte Nazischläger, die in der Vergangenheit bei öffentlichen Kämpfen mit „Sieg-Heil“ und „Hoonara“ (Szeneabkürzung für Hooligans, Nazis, Rassisten) Rufen angefeuert wurden. Selbst die Pressesprecherin der Polizei berichtet 2005 gegenüber der OTZ, dass Weber mit dem rechten Spektrum sympathisiere.

Nachdem in der mündlichen Verhandlung schnell klar wurde, dass es keinen Schadenersatz geben wird, verlangte Weber eine Unterlassungserklärung. „Zumindest“ (O-Ton) die Beklagten sollten versprechen, ihn nie wieder in der Öffentlichkeit als Nazi oder Neonazi zu bezeichnen. Auch dies wurde abgelehnt.

Tatsächlich aber wollte Weber eine Signalwirkung erzielen: mit Androhung von hohen Strafen sollen alle, die die Dinge beim Namen nennen mundtot gemacht werden.

Das ist nicht gelungen.